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Grundsteuerreform: Angebot anfordern

Wir erstellen gerne gemeinsam mit Ihnen Ihre Grundsteuererklärung(en).Hierzu bieten wir ein modernes, digitales Tool, welches einen schnellen, digitalen und komfortablen Datenaustausch garantiert. So wird gewährleistet, dass Ihre Erklärung(en) vollständig, fristgerecht und vor allem durch Fachkräfte geprüft beim Finanzamt eingehen.

Nachfolgend möchten wir Ihnen heute unser Angebot zur Erstellung der Grundsteuererklärung unterbreiten:

A. Digitale Zusammenarbeit

Sie lassen uns alle erforderlichen Daten digital über eine bereitgestellte Datenaustauschplattform zukommen.
Im Nachgang erstellen wir nach diesen Angaben die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022.

Sofern es sich um Immobilien handelt, die nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten sind (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Eigentumswohnungen), werden unsere Leistungen wie folgt vergütet:

 

Gebührenstaffel:

  • Grundbesitzwert bis 400.000 €: 350,00 €
  • Grundbesitzwert ab 400.000 €:  2,5/20 nach Gegenstandswert (Grundbesitzwert)

Gebührenbeispiele:

  • Grundbesitzwert 200.000 €: 350,00 €
  • Grundbesitzwert 350.000 €: 350,00 €
  • Grundbesitzwert 500.000 €: 381,83 €
  • Grundbesitzwert 750.000 €: 474,25 €

 

B. Bereitstellung in Papierform / Sachwertverfahren:

Wenn Sie uns die Daten nur in Papierform bereitstellen können, lässt sich der Aufwand für uns leider nicht pauschal schätzen. Ebenso ist der Arbeitsaufwand für Grundvermögen, welche im Sachwertverfahren zu bewerten sind (vollständig oder teilweise zu gewerblichen Zwecken selbst genutzt oder zu gewerblichen Zwecken vermietet), nicht abzusehen.

In diesen Fällen rechnen wir Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes grundsätzlich nach Zeitaufwand zu unseren üblichen Stundensätzen ab.

Die vorstehend unter A. und B. aufgeführten Gebührensätze erhöhen sich um eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von 20,00 € für Porto, Telefon und EDV-Kosten.

Bei allen genannten Beträgen handelt es sich um Nettopreise, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) berechnet werden.

Weiterer Ablauf nach Beauftragung:

Wenn Sie uns beauftragen möchten, laden Sie bitte über den Download-Button das PDF-Fomular herunter und senden Sie dieses unterschrieben bis zum 30.04.2022 an uns zurück.

Das Programm zur Erstellung der Erklärung wird zeitnah freigeschaltet. Sobald die Freischaltung erfolgt ist, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Link und weiteren Informationen zur Datenbereitstellung.
Wir erstellen nach erfolgter Eingabe der Daten Ihre Erklärung/en und übermitteln diese innerhalb der Frist (01.07.2022 – 31.10.2022) an das Finanzamt, welches dann einen Grundlagenbescheid erlässt.

Bitte beachten Sie, dass die Festsetzung der zu zahlenden Grundsteuer durch die Gemeinden erst ab 2025 erfolgt, da die Hebesätze der Kommunen noch angepasst werden

Für weitere Informationen weisen auf unsere Homepage unter folgendem Link hin: https://mqs-steuerberatung.de/grundsteuer. Hier können Sie alle wichtigen Informationen nachlesen.

 

Download Auftragsbestätigung