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Grundsteuerreform 2025 – Benötigen Sie Unterstützung?

grundsteuer
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Dieses Jahr müssen Finanzämter bundesweit den Grundbesitz für 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten neu bewerten und neue Grundsteuermessbeträge festsetzen.

Um die Neubewertung durchführen zu können, benötigt das Finanzamt für jedes Grundstück eine elektronische „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“.

Damit es nicht zu Verzögerungen kommt und die Abgabe der Feststellungserklärung fristgerecht erfolgt, sollten Sie sich frühzeitig mit den speziellen Anforderungen befassen.

Diese sind insbesondere hinsichtlich der Besonderheiten des zugrunde liegenden Bundesmodells oder Landesmodells entscheidend.

Die komplexen Regelungen der verschiedenen Grundsteuermodelle von Bund und Ländern erfordern in jedem Fall eine genaue Einzelfallbetrachtung.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Feststellungserklärung?

Gerne möchten wir unsere Unterstützung anbieten!

In Verbindung mit den hohen Anforderungen stellen die knappen Fristen (Abgabefrist 31.10.2022) Steuerberater und Steuerpflichtige vor gleichermaßen große Herausforderungen.

Als Experten für die steuerliche Bewertung von Grundbesitz sind wir mit den hohen Anforderungen vertraut.

Wir behalten für Sie sowohl bei der Bewertung nach dem Bundesmodell als auch bei den länderspezifischen Regelungen den Überblick.

Die MQS Steuerberatung berät Sie gerne zu allen Aspekten der Grundsteuerreform und unterstützt Sie bei der fristgerechten Abgabe der Meldungen.

Wir erstellen gerne gemeinsam mit Ihnen Ihre Grundsteuererklärung(en). Hierzu bieten wir ein modernes, digitales Tool, welches durch intelligente Hilfestellungen und nützliche Tipps einen schnellen, digitalen und komfortablen Datenaustausch garantiert. So wird gewährleistet, dass Ihre Erklärung(en) vollständig, fristgerecht und vor allem durch Fachkräfte geprüft beim Finanzamt eingehen.

Für mehr Informationen bzw. um ein Angebot zu erhalten, klicken Sie hier oder  kontaktieren Sie uns gerne direkt per info@mqs-steuerberatung.de

 

Angebot anfordern

 

Hintergrund:

Die Grundstückswerte wurden bisher mit Hilfe der Einheitswerte berechnet.

Diese sind jedoch veraltet und führten dazu, dass für gleichartige Grundstücke unterschiedliche Grundsteuern anfielen - ein klarer Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Folgerichtig hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Damit hat der Einheitswert für die Berechnung der Grundsteuer ausgedient.

Die wichtigsten Punkte zu den anstehenden Änderungen werden nachfolgend zusammengefasst:

  • Die neuen Grundsteuer-Regelungen gelten ab 01. Januar 2025, Hauptfeststellungszeitpunkt für die erstmalige Bewertung der Grundstücke ist jedoch bereits der 01. Januar 2022.
  • Regelmäßige Hauptfeststellungen müssen in einem siebenjährigen Hauptfeststellungsturnus über das zuständige Finanzamt angemeldet werden.
  • Es gilt eine Öffnungsklausel – neben dem Bundesmodell können die Bundesländer alternativ auch eigene Landesmodelle entwickeln.
  • Bei Anwendung des Bundesmodells ist die Grundstücksart entscheidend (unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke etc.).
  • Grundstückseigentümer müssen nach Aufforderung durch die Finanzbehörde innerhalb von vier Wochen eine Feststellungserklärung abgeben.
  • Bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (Art oder Wert eines Grundstücks) müssen Steuerpflichtige eine Anzeigepflicht beachten. In diesem Fall ist im Folgejahr unaufgefordert eine vereinfachte Änderungserklärung einreichen.
  • Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer sehen die knappe Fristsetzung von vier Wochen kritisch und fordern längere Fristen.

Für nähere Details verweisen wir auf unsere Mandanteninformation, die Sie hier herunterladen können:

Sonderausgabe Grundsteuer (PDF)