Rechnungswesen
Die monatliche Buchführung ist nicht nur die Basis für Ihre Steuerzahlungen, sie ist zugleich auch die unverzichtbare Grundlage für die Steuerung Ihres geschäftlichen Erfolgs. Sie dient somit sowohl dem Finanzamt und Ihrer Bank – insbesondere aber auch Ihnen selbst! Auf der Grundlage der über die monatliche Buchführung ermittelten Zahlen sind Sie in der Lage, gemeinsam mit uns, die richtigen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen.
Wir übernehmen die professionelle Buchführung für Sie und nutzen dabei die technisch zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der digitalen Buchführung. Mit der digitalen Buchführung ersetzen Sie Ihren Pendelordner durch gescannte Belege, die Sie uns elektronisch zur Verfügung stellen. Sie erhalten online einen aktuellen, detaillierten Einblick in Ihre Buchführung, verknüpft mit Ihren digitalen Belegen. Damit schaffen wir Ihnen den nötigen Freiraum, um sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können.
Zentraler Bestandteil der Steuerberatung ist neben der laufenden Buchhaltung auch das Erstellen von Jahresabschlüssen. Der Jahresabschluss bildet nicht nur die Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt, sondern wird zudem beim Bundesanzeiger veröffentlicht und ist daher eine wichtige Informationsquelle für Banken, Gläubiger, Investoren und für das eigene unternehmerische Handeln. Ein ordnungsgemäß erstellter Jahresabschluss ist somit wesentlich für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Der Jahresabschluss gibt Aufschluss über die Geschäftsentwicklung in der Vergangenheit – und somit ggf. auch Impulse für künftige unternehmerische Aktivitäten bzw. für die Vertiefung eines Geschäftsfeldes.
Auch um den gesamten Lohnabrechnungsservice für Ihre Mitarbeiter kümmern wir uns gern. Mit gezielten Gehaltsumwandlungen können Sie Ihre Abgabenlast und die Nettolöhne Ihrer Mitarbeiter optimieren.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Laufende Finanzbuchführung
- Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Branchenbetriebsvergleich
- Laufende Lohnbuchhaltung
- Erstellung von Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen
- Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen (einschl. Offenlegung und E-Bilanz)
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen gem. § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung von Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften
- Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger