Herzlich willkommen bei Ihrem Steuerberater. Schreiben Sie uns! Rufen Sie uns an! Folgen Sie uns auf Facebook!
Herzlich willkommen
bei Ihrem Steuerberater.
Exzellenter Arbeitgeber 2023

Insolvenzgeld-Umlage U3: Erhöhung zum 1.1.2025

03.02.2025

Arbeitgeber müssen neben der Umlage U1 für Krankheitsaufwendungen und der Umlage U2 für Mutterschaftsaufwendungen auch die Umlage U3 für Insolvenzgeld zahlen. Zum 1.1.2025 wurde der Umlagesatz für das Insolvenzgeld von 0,06 Prozent auf 0,15 Prozent angehoben. Dies ist in § 360 SGB III geregelt, der den gesetzlichen Umlagesatz festlegt.

Bereitgestellt durch:
Logo


Alle Angaben ohne Gewähr.