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Koalitionsvertrag: Welche Steueränderungen sind zu erwarten?

22.01.2022

Am 24. November 2021 haben die "Ampelkoalitionäre" den Koalitionsvertrag vorgelegt, der auch steuerliche Pläne enthält. Natürlich muss noch abgewartet werden, welche Punkte in welcher Form tatsächlich umgesetzt werden, zumal die steuerlichen Änderungen auch vom Bundesrat mitgetragen werden müssen. Dennoch soll nachfolgend kurz auf einige geplante Neuerungen eingegangen werden.

· Die steuerliche Regelung für das Homeoffice, also die Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 Euro, soll auch für das Jahr 2022 gelten. Bislang wäre sie in 2021 ausgelaufen.

· Der Ausbildungsfreibetrag soll von 924 auf 1.200 Euro erhöht werden.

· Pflegekräfte sollen einen Pflegebonus erhalten und bis zu 3.000 Euro steuerfrei vereinnahmen können. Auch soll der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden, zum Beispiel mit einer Steuerbefreiung von Zuschlägen.

· Die Begünstigung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung soll reduziert werden. Die Förderung für neu zugelassene Fahrzeuge soll stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet sein.

· Der Sparerpauschbetrag für Anleger soll zum 1. Januar 2023 auf 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung angehoben werden.

· Selbstständige können demnächst wohl eine "Superabschreibung" beantragen, wenn sie Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter tätigen oder aber Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter tragen, die dem Klimaschutz dienen.

· Der volle Abzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben soll bereits ab 2023 erfolgen. Zudem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen.

·Die so genannte Midijob-Grenze soll auf 1.600 Euro steigen. Und die Minijob-Grenze soll sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Dieser wird auf 12 Euro steigen. Die Minijob-Grenze wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht. Zudem soll die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen weiter ausgebaut werden.

· Alleinerziehende, die stark von Armut betroffen sind, sollen mit einer Steuergutschrift entlastet werden. Zu-dem soll die partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach der Trennung gefördert werden.

· Neben den genannten Einzelvorhaben gibt es übergeordnete Ziele wie die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung sowie die intensivere Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung.

Bereitgestellt durch:
StBV Pressemeldungen


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