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Personenunternehmer: Neuregelung der Thesaurierungs-Besteuerung

13.08.2025

Kapitalgesellschaften haben gegenüber Personenunternehmen den Vorteil, dass die nicht entnommenen bzw. nicht ausgeschütteten Gewinne ermäßigt besteuert werden. Daher wurde auch für Personenunternehmen bereits mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die Möglichkeit einer Thesaurierungsbegünstigung eingeführt (§ 34a EStG). Ziel war es, Einzelunternehmer und Mitunternehmer (Personenunternehmer) mit ihren Gewinneinkünften (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit) in vergleichbarer Weise wie das Einkommen einer Kapitalgesellschaft tariflich zu belasten. Das bedeutet: Der Anteil des Gewinns aus einem Betrieb oder Mitunternehmeranteil, den der Steuerpflichtige im Wirtschaftsjahr nicht entnommen hat, unterliegt auf Antrag nicht mehr dem (höheren) persönlichen progressiven Steuersatz des Steuerpflichtigen, sondern lediglich einem ermäßigten Steuersatz. Damit wird demjenigen Steuerpflichtigen eine Vergünstigung gewährt, der durch den Verzicht auf die private Verwendung von Gewinnen seinem Betrieb erwirtschaftetes Kapital weiterhin zur Verfügung stellt und damit die Eigenkapitalbasis seines Unternehmens nachhaltig stärkt. Außerdem werden durch diese steuerliche Vergünstigung die Investitionsmöglichkeiten verbessert, ohne dass Fremdkapital in Anspruch genommen werden muss.

Der Thesaurierungssteuersatz wird künftig stufenweise abgesenkt: Sind in dem zu versteuernden Einkommen nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit enthalten, ist die Einkommensteuer für diese Gewinne auf Antrag ganz oder teilweise mit einem Steuersatz von 28,25 Prozent für Veranlagungszeiträume bis 2027; 27 Prozent für die Veranlagungszeiträume 2028 und 2029; 26 Prozent für die Veranlagungszeiträume 2030 und 2031 und 25 Prozent für Veranlagungszeiträume ab 2032 zu berechnen. Dies gilt nicht, soweit die Gewinne bereits anderweitig begünstigt sind, zum Beispiel mittels des Veräußerungsfreibetrages ("Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland").

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