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Steuernews

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Wer Verluste aus dem Verkauf seiner Aktien erleidet, darf diese mit entsprechenden Gewinnen verrechnen. Allerdings gab - und gibt es noch immer - Diskussionen hinsichtlich der Frage, ob Verluste auch dann verrechnet werden dürfen, wenn die Aktien nicht verkauft, sondern aufgrund Wertlosigkeit aus dem Depot ausgebucht wurden. Der Kern des Streits lag darin begründet, dass die maßgebenden Absätze 2 und 4 des § 20 EStG nur von der "Veräußerung" der Wertpapiere sprechen, nicht aber von der "Wertloswerdung" oder "Ausbuchung".

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Ein Arbeitsverhältnis mit einem Angehörigen, das einem Fremdvergleich standhält, ist steuerlich anzuerkennen. Die Finanzämter prüfen jedoch streng und verlangen mitunter sogar exakte Arbeitszeitnachweise - so geschehen in einem Fall, über den der Bundesfinanzhof jetzt aber zugunsten des Arbeitgebers entschieden hat. Danach ist die Führung von genauen Stundenaufzeichnungen für die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses nicht zwingend erforderlich. Eine fehlende Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit allein dürfe nicht zur Aberkennung des Arbeitsverhältnisses, hier mit dem Ehegatten, führen (BFH-Urteil vom 18.11.2020, VI R 28/18).

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