Fachkundige Antworten auf Ihre steuerlichen Fragen. Schreiben Sie uns! Rufen Sie uns an! Folgen Sie uns auf Facebook!
Fachkundige Antworten
auf Ihre steuerlichen Fragen.
Exzellenter Arbeitgeber 2023

Steuernews

Bereitgestellt durch:
StBV Pressemeldungen

Alle Angaben ohne Gewähr.
 

Arbeitgeber, die Fremdunternehmen mit dem Betrieb ihrer jeweiligen Kantine beauftragen, zahlen an diese oft Zuschüsse, damit die Caterer kostendeckend arbeiten können. Die Modalitäten, nach denen die Zuschüsse berechnet werden, sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von pauschalen monatlichen Zuschüssen bis hin zu Einzelzuschüssen entsprechend der ausgegeben Mahlzeiten. Doch allen Zuschüssen ist gemein, dass die Finanzverwaltung grundsätzlich den Vorsteuerabzug aus den Zahlungen verweigern will. Die Begründung liegt darin, dass die Abgabe von verbilligten Mahlzeiten vorrangig den privaten Interessen der Arbeitnehmer dient. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat allerdings entschieden, dass dem Arbeitgeber doch ein Vorsteuerabzug aus den Zuschüssen zu gewähren sein kann - nämlich dann, wenn ein vorrangiges unternehmerisches Interesse gegeben ist. Das FG Düsseldorf hat die Aussagen dieses Urteils bestätigt, auch wenn es den Vorsteuerabzug im konkreten Fall verweigert hat (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 6.10.2022, 12 K 2971/20; FG Düsseldorf, Urteil vom 18.8.2023, 1 K 2107/20 U)

» mehr

Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, unterliegt der erzielte Gewinn der Einkommensteuer. Steuerfrei bleibt unter bestimmten Voraussetzungen lediglich ein Gewinn aus dem Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims. Wie ist aber der Fall zu beurteilen, wenn mehrere Personen eine Immobilie erben, einer der Miterben im Anschluss die anderen Anteile hinzuerwirbt und das komplette Grundstück bereits kurze Zeit nach dem Hinzuerwerb mit Gewinn veräußert? Jüngst hat der Bundesfinanzhof diesbezüglich entschieden: Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde (BFH-Urteil vom 26.9.2023, IX R 13/22).

» mehr

Für einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, muss ein Privatanteil versteuert werden, der sich entweder nach der so genannten Ein-Prozent-Regelung oder aber nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt. Wichtig: Wer ein Fahrtenbuch führt, muss die Eintragungen stets zeitnah vornehmen. Zudem müssen nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder aber zumindest ohne Weiteres erkennbar sein. Die Dokumentation von Änderungen darf sich nicht in Protokolldateien verstecken. Das Verbot nachträglicher Änderungen bzw. das Gebot der Dokumentation betrifft auch bereits Daten, die bis zu einem "Abschluss" oder einer "Festschreibung" eingegeben worden sind. So hat das Finanzgericht Düsseldorf am 24.11.2023 (3 K 1887/22 H(L)) geurteilt.

» mehr

Auch die Bildung von Wohneigentum wurde in die Riester-Förderung einbezogen. So darf das Kapital des Altersvorsorgevertrages beispielsweise zur Tilgung eines Darlehens genutzt werden, das für die Anschaffung oder Herstellung eines Eigenheims aufgenommen wurde. Man spricht auch von einer "wohnungswirtschaftlichen Verwendung". Geregelt ist diese in § 92a und b EStG. Jedoch stellen sich immer wieder Fragen, wenn es darum geht, inwieweit das Kapital des Altersvorsorgevertrages tatsächlich "wohnungswirtschaftlich" verwendet werden darf. Kürzlich hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass in der Tilgung eines Darlehens, das im Wege der Erbfolge gemeinsam mit einer selbstgenutzten Wohnung übernommen wurde, eine wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu sehen sein kann. Folglich ist die Auszahlung des begünstigten Altersvorsorgevermögens (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) zu gewähren. Da zwischenzeitlich die Revision eingelegt worden ist, ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen (Urteil vom 18.12.2023, 15 K 15045/23; Revision unter Az. X R 2/24).

» mehr

Im Jahre 2005 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer unzulässig ist, wenn die Zweitwohnung von einem verheirateten Berufstätigen genutzt wird, um seiner Arbeit nachkommen zu können. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer verstoße in einem solchen Fall gegen Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfG-Beschluss vom 11.10.2005, 1 BvR 1232/00). Jüngst hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden, dass aber keine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer in Betracht kommt, wenn es um die gemeinsame Arbeitswohnung von Ehegatten geht (VG Gießen, Urteil vom 12.1.2024, Az.: 8 K 4293/20.GI).

» mehr

Sind Mitunternehmer an mehreren Personengesellschaften beteiligt, besteht die Möglichkeit, Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen der einen ins Betriebsvermögen der anderen Gesellschaft zu übertragen, ohne die stillen Reserven aufdecken und versteuern zu müssen. Die Übertragung zu Buchwerten ist allerdings nach dem Gesetzeswortlaut nur in bestimmten Konstellationen möglich, beispielsweise bei der Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in der einen Gesellschaft in das Gesamthandsvermögen einer anderen Gesellschaft, an der der Gesellschafter ebenfalls beteiligt ist (§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG). Vielen Fachleuten hat sich aber nie erschlossen, dass ausgerechnet folgender Fall nicht begünstigt sein sollte: die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft in das Gesamthandsvermögen einer (beteiligungsidentischen) Schwestergesellschaft. Letztlich waren - wenn überhaupt möglich - "Umwege" und aufwendige Gestaltungen erforderlich, um das gewünschte Ergebnis, nämlich den Transfer eines Wirtschaftsguts zu Buchwerten zwischen Schwestergesellschaften, zu erreichen.

» mehr

Einnahmen aus bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei (Übungsleiterfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26 EStG). Voraussetzung für die Gewährung dieses Freibetrags ist unter anderem, dass es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer von der Körperschaftsteuer befreiten gemeinnützigen Einrichtung handelt. An die Bundesregierung ist die Frage gerichtet worden, ob auch Wanderführer von dem Übungsleiterfreibetrag profitieren können. Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel lautet (BT-Drucksache 20/10022 vom 12.1.2024):

» mehr

Für rein vermögensverwaltende Unternehmen, insbesondere Wohnungs- bzw. Grundstücksgesellschaften, ist die so genannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bedeutend. Nach dieser Vorschrift werden selbst hohe Gewinne komplett von der Gewerbesteuer befreit. Voraussetzung ist aber, dass die Unternehmen - von Ausnahmen abgesehen - ausschließlich eigenen Grundbesitz und eigenes Kapitalvermögen verwalten. Die Betonung liegt dabei auf dem Wort "ausschließlich", denn selbst geringfügige weitere Tätigkeiten, die über die reine Verwaltung von eigenem Grundbesitz und eigenem Kapitalvermögen hinausgehen, können schädlich sein und verhindern die vollständige Kürzung des Gewerbeertrags.

» mehr

Der private Nutzungswert aus der Überlassung eines Firmenfahrrades ist steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Überlassung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt (§ 3 Nr. 37 EStG). Dies gilt auch für die Überlassung eines E-Bikes, wenn es verkehrsrechtlich nicht als "Fahrzeug" einzustufen ist. Erfolgt die Überlassung eines Fahrrades oder E-Bikes im Wege einer Gehaltsumwandlung, wie zumeist üblich, beträgt der steuerpflichtige private Nutzungsanteil monatlich nur 1 Prozent von einem Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrrades (koordinierter Ländererlass vom 9.1.2020, S 2334).

» mehr

Wer eine Schenkung erhält und sich im Gegenzug verpflichtet, den Schenker "im Fall der Fälle" zu pflegen, kann seine Pflegeleistungen im Rahmen der Schenkungsteuer-Festsetzung geltend machen, das heißt die Schenkungsteuer mindert sich insoweit. Die Pflegeleistungen werden steuerlich aber erst berücksichtigt, wenn der Pflegefall tatsächlich eingetreten ist. Dazu wird der Schenkungssteuerbescheid gegebenenfalls nachträglich geändert. Aber auch wenn die Pflege nicht auf einer vertraglichen, sondern auf einer unterhaltsrechtlichen oder moralischen Verpflichtung beruht, können die Pflegeleistungen abgezogen werden, wenn auch nur beschränkt auf 20.000 Euro (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG). Hier geht es in erster Linie um die unentgeltlichen Pflegeleistungen, die nahe Angehörige erbracht haben.

» mehr