
Inländische Unternehmen dürfen die Verluste, die sie aus einer im EU-Ausland belegenen Niederlassung erwirtschaftet haben, nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnen, wenn nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen für die ausländischen Einkünfte kein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Das gilt auch dann, wenn die Verluste im Ausland steuerrechtlich unter keinen Umständen verwertbar und damit "final“ sind. Dies verstößt nicht gegen das Recht der Europäischen Union - so der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 22.2.2023 (I R 35/22).
» mehrEin Verkauf des Eigenheims bleibt selbst dann von der Einkommensteuer verschont, wenn An- und Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist liegen. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung und Veräußerung ununterbrochen zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (Alternative 1) oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (Alternative 2). Doch Folgendes sollte unbedingt beachtet werden: Trennen sich die Miteigentümer einer Immobile und zieht einer der beiden aus der Wohnung aus, während der andere - eventuell mit den gemeinsamen Kindern - in der Wohnung bleibt, so liegt hinsichtlich des Teils des ausgezogenen Partners keine "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" mehr vor. Folge: Wird die Immobilie innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums veräußert, muss der Partner, der ausgezogen ist, ggf. einen Veräußerungsgewinn versteuern. So hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14.2.2023 (IX R 11/21) entschieden.
» mehrIn jüngster Zeit ist häufiger festzustellen, dass Gemeindebedienstete an einer Betriebsprüfung des Finanzamtes teilnehmen. Einzelne Gemeinden haben dafür sogar extra Betriebsprüfer eingestellt, die die Außenprüfungen des Finanzamtes zumindest bei Großunternehmen begleiten sollen. Offenbar geht es darum, das Gewerbesteueraufkommen der Gemeinden zu sichern oder zu erhöhen. Wie der Bundesfinanzhof nun geurteilt hat, kann die Teilnahme eines solchen zusätzlichen Prüfers nicht verhindert werden - und zwar selbst dann nicht, wenn Vertragsbeziehungen zwischen dem zu prüfenden Steuerpflichtigen und der Gemeinde bestehen (BFH-Urteil vom 20.10.2022, III R 25/21).
» mehrKommt es im Rahmen einer Scheidung zum Versorgungsausgleich, verliert der Ausgleichsverpflichtete einen Teil seiner Rentenanwartschaften. Nach dem Sozialgesetzbuch und den Satzungen der Versorgungswerke besteht allerdings zumeist die Möglichkeit, die Rentenanwartschaften ganz oder teilweise wieder aufzufüllen (§ 187 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Das Bundesfinanzministerium hat zur steuerlichen Behandlung von Wiederauffüllungszahlungen wie folgt Stellung genommen (BMF-Schreiben vom 21.3.2023, IV C 3-S 2221/19/10035 :001):
» mehrAufwendungen für eine Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand können prinzipiell als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. Das gilt zumindest dann, wenn die Gäste ausschließlich aktuelle Mitarbeiter, Kollegen und Vorgesetzte waren (BFH-Beschluss vom 26.1.2010, VI B 95/09). Sind Aufwendungen für eine Feier hingegen gemischt veranlasst, weil daran sowohl Gäste aus dem privaten als auch aus dem beruflichen Umfeld teilgenommen haben, wäre hingegen zu prüfen, ob wenigstens eine teilweise Berücksichtigung der Kosten - hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen bzw. geschäftlichen Umfeld - in Betracht kommt (BFH-Urteil vom 18.8.2016, VI R 52/15).
» mehrParallel zur Anhebung der Betriebsausgabenpauschale für Kindertagespflegepersonen wurden auch die Betriebsausgabenpauschalen für Schriftsteller und Journalisten sowie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten angehoben (BMF-Schreiben vom 6.4.2023, IV C 6-2246/20/10002 :001). Konkret: Es wird nicht beanstandet, wenn die Betriebsausgaben ab dem Jahre 2023 wie folgt pauschaliert werden:
» mehrFür Zwecke der Gewerbesteuer wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Hinzuzurechnen sind unter anderem im bestimmten Umfang Miet- und Pachtzinsen, die zuvor als Betriebsausgaben abgezogen wurden. Seit Jahren besteht ein Streit darüber, ob auch Entgelte für Messestandflächen unter die Hinzurechnung fallen. Kürzlich hat der Bundesfinanzhof dazu wie folgt entschieden: Entgelte für Messestandflächen, die ein Unternehmen zu Ausstellungszwecken anmietet, unterliegen nur dann der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würde (BFH-Beschluss vom 23.3.2022, III R 14/21).
» mehrWird ein Steuerbescheid mittels Einspruch angefochten, kann zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden, so dass der streitige Steuerbetrag vorläufig nicht entrichtet werden muss - vorausgesetzt, es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts und das Finanzamt stimmt dem Antrag zu (§ 361 AO). Erfolgen die Einspruchsentscheidung oder ein eventuelles Finanzgerichtsurteil zu Ungunsten des Einspruchsführers, wird das Finanzamt den ausgesetzten Betrag aber nachfordern und zudem Aussetzungszinsen erheben. Die Aussetzungszinsen betragen 0,5 Prozent pro Monat.
» mehrZum 1. Mai 2023 ist das Deutschlandticket an den Start gegangen. Für 49 Euro monatlich können Bürgerinnen und Bürger den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets leisten, gewährt das jeweilige Verkehrsunternehmen zusätzlich fünf Prozent Übergangsabschlag bzw. Rabatt auf den Ausgabepreis. Die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Erwerb des Deutschlandtickets oder aber auch die vollständig unentgeltliche Gewährung des Tickets sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 15 EStG. Der Arbeitgeber muss den Vorgang im Lohnkonto aufzeichnen und den Zuschuss in der Lohnsteuerbescheinigung bei den steuerfreien Fahrtkostenzuschüssen ausweisen. Bei den Arbeitnehmern sind die geleisteten steuerfreien Zuschüsse auf die als Werbungskosten abziehbaren Fahrtkosten anzurechnen, das heißt, die Entfernungspauschale ist entsprechend zu kürzen.
» mehrUnternehmer, die Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen bzw. vergleichbare Zuschüsse erhalten haben, müssen diese als Betriebseinnahmen versteuern, das heißt, die Hilfen sind einkommen- und gewerbesteuerpflichtig. Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern wären. Sie unterliegen folglich nicht der Tarifermäßigung nach der so genannten Fünftel-Regelung (FG Münster, Urteil vom 26.4.2023, 13 K 425/22 E).
» mehr