
Bei einer Auswärtstätigkeit dürfen Arbeitnehmer Verpflegungspauschbeträge als Werbungskosten geltend machen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Für Dienstreisen ins Ausland gibt es besondere - länderspezifische - Verpflegungssätze. Zudem dürfen - anders als bei Dienstreisen im Inland - Übernachtungspauschbeträge durch den Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Auch diese gelten länderspezifisch. Üblicherweise werden die Pauschbeträge von Jahr zu Jahr von der Finanzverwaltung auf ihre Angemessenheit hin überprüft und entsprechend angepasst. Zuletzt ist dies zum 1. Januar 2021 geschehen. Pandemiebedingt wurden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder zum 1. Januar 2022 allerdings nicht neu festgesetzt. Die seit dem 1. Januar 2021 geltenden Beträge behielten ihre Gültigkeit somit auch für das Kalenderjahr 2022 (Mitteilung des BMF vom 27.9.2021).
» mehrIm Sommer 2021 hat sich in Teilen Deutschlands eine Flutkatastrophe historischen Ausmaßes mit verheerenden Auswirkungen ereignet. Das Bundesministerium der Finanzen hat entschieden, die Antrags- und die Bewilligungsfrist für die Hochwasserhilfe 2021 um jeweils drei Jahre zu verlängern (Mitteilung des BMF vom 30.11.2022). Mit der Entscheidung reagiert das BMF auf die Notlage in den Regionen. Im letzten Jahr hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern das Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021“ mit einem Finanzvolumen von bis zu 30 Mrd. Euro für die Betroffenen geschaffen. Mit der nunmehr beschlossenen Fristverlängerung erweitert die Bundesregierung den zeitlichen Rahmen für die Erfassung der Schäden durch die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen erheblich. Die betroffenen Länder sind nun aufgefordert, für die Umsetzung ihre Antragsverfahren entsprechend anzupassen und die Verwaltungskapazitäten zu erhöhen, so dass die gemeinsam beschlossenen Finanzhilfen zeitnah bei den Betroffenen ankommen können.
» mehrKürzlich hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Veräußerung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensbesteuerung unterliegen kann (BFH-Urteil vom 25.5.2022, IX R 22/21). Er hat damit ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts aufgehoben, das eine andere Auffassung vertreten hatte (Urteil vom 28.7.2021, 9 K 234/17).
» mehrEin Arbeitnehmer darf Verpflegungspauschalen steuerlich nur dann als Werbungskosten geltend machen, wenn er länger als acht Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte beruflich abwesend ist. Ohne eine "erste Tätigkeitsstätte" reicht indes eine mehr als achtstündige Abwesenheit von der Wohnung aus, um Mehraufwendungen für Verpflegung geltend machen zu können.
» mehrBei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich sind mitunter aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) zu bilden. Damit werden Ausgaben und Einnahmen demjenigen Wirtschaftsjahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören (§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG). Der Bundesfinanzhof hat im Jahre 2021 entschieden, dass aktive RAP auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden sind. Weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz lasse sich eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung auf wesentliche Fälle entnehmen (BFH-Urteil vom 16.3.2021, X R 34/19).
» mehrFür die Lieferung einer Photovoltaikanlage fällt seit dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird. Es gilt nun ein so genannter Nullsteuersatz. Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie zum Beispiel Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher. Das Bundesfinanzministerium hat einen Fragen-Antworten Katalog (FAQs) zur Neuregelung bei der Umsatzsteuer veröffentlicht. Sie finden diesen unter folgendem Link:
» mehrDie Besteuerung von Anteilen an Investmentfonds ist zum 1.1.2018 neu geregelt worden. Um auf Anlegerebene einen einheitlichen Übergang auf das neue Besteuerungsrecht zu schaffen, wurde für Investmentanteile, die vor dem 1.1.2018 angeschafft wurden, eine Veräußerungs- und Anschaffungsfiktion eingeführt: Alle Investmentanteile, die vor 2018 angeschafft wurden, galten zum 31.12.2017 als veräußert und zum 1.1.2018 als neu angeschafft. Als Veräußerungserlös galt grundsätzlich der letzte im Kalenderjahr 2017 festgesetzte Rücknahmepreis. Die Veräußerungsfiktion führte nicht zu einer sofortigen Besteuerung der Veräußerungsgewinne oder -verluste. Die Fiktion sorgte lediglich dafür, dass die steuerliche Bemessungsgrundlage einheitlich für alle Anleger zum 31.12.2017 nach den bis dahin geltenden Regeln festgestellt und vermerkt wurde. Zu versteuern ist der Gewinn oder Verlust erst in dem Jahr, in dem der Alt-Anteil tatsächlich veräußert wird. Das Prinzip der "fiktiven Veräußerung" kann allerdings zu ungerechten Ergebnissen führen.
» mehrGerade in Corona-Zeiten dürften viele Vermieter Mietausfälle zu beklagen haben. Betroffene sollten dann unbedingt den Stichtag 31. März 2023 beachten: Falls sie bei vermieteten Wohnungen oder Gebäuden im Jahre 2022 ohne eigenes Verschulden erhebliche Mietausfälle erlitten haben, können Vermieter nämlich einen teilweisen Erlass der Grundsteuer beantragen - und zwar bei der zuständigen Gemeindeverwaltung bzw. in Berlin, Hamburg und Bremen (nicht aber Bremerhaven) beim Finanzamt.
» mehrDie Aufwendungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung werden als Werbungskosten anerkannt. Abziehbar sind unter anderem die Kosten für eine Familienheimfahrt pro Woche, und zwar mit der Entfernungspauschale. Grundsätzlich setzt der Begriff der Familienheimfahrt nach seinem Wortlaut und Sinngehalt voraus, dass der Arbeitnehmer von seinem Beschäftigungsort zu seiner Familie am Wohnort fährt. Eine Familienheimfahrt liegt hingegen nicht vor, wenn der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort von seinem Ehegatten oder anderen Familienangehörigen besucht wird. Doch es gibt hier eine Ausnahme: Ist es dem Mitarbeiter aus beruflichen Gründen nicht möglich, am Wochenende nach Hause zu fahren, und fährt daher der Ehegatte, gegebenenfalls mit den Kindern, zum Beschäftigungsort, so können die Kosten dieser "umgekehrten Familienheimfahrt" abziehbar sein. Diese Ausnahme ist nunmehr in den Lohnsteuer-Richtlinien verankert worden, so dass sie für die Finanzämter bindend ist.
» mehrDie aufgrund der Corona-Pandemie verordneten Einschränkungen sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Sowohl Bürger als auch Unternehmen engagieren sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind. Das Bundesfinanzministerium will das gesamtgesellschaftliche Engagement bei der Corona-Hilfe unterstützen und gewährt dazu "steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene". Diese galten zunächst für die Zeit vom 1.3.2020 bis 31.12.2020, wurden aber mehrfach verlängert, zuletzt bis Ende 2022. Nunmehr gibt das Bundesfinanzministerium bekannt, dass die steuerlichen Erleichterungen zur Förderung der Corona-Hilfe erneut verlängert werden, und zwar bis zum 31.12.2023 (BMF-Schreiben vom 12.12.2022, IV C 4-S 2223/19/10003:006). Die steuerlichen Erleichterungen betreffen beispielsweise vereinfachte Zuwendungsnachweise bei Spenden, Spendenaktionen zugunsten der Corona-Hilfe, die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen oder die Mittelverwendung von steuerbegünstigten Organisationen.
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