
Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern und ihrer GmbH müssen stets im Vorhinein getroffen werden, um rechtswirksam zu sein. Rückwirkende Vereinbarungen werden von der Finanzverwaltung oft verworfen und führen zu verdeckten Gewinnausschüttungen. Daher sollten jeweils zum Jahresanfang sowohl die GmbH-Satzungen als auch die Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern auf ihre Aktualität hin untersucht werden. Zu prüfen wären insbesondere die Angemessenheit der Höhe des Gehalts, der Tantieme und anderer variabler Gehaltsbestandtei-le sowie des Urlaubs- und Weihnachtsgeldanspruchs. Sofern ein Pensionsanspruch besteht, sollte auch dieser auf seine An-gemessenheit hin überprüft werden.
» mehrViele Händler, insbesondere im Bereich des Kfz-Handels, geben beim Verkauf von Waren über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine zusätzliche Garantie ab, die dem Kunden gegenüber auch besonders berechnet wird. Dabei kommt es in bestimmten Konstellationen zu gravierenden steuerlichen Änderungen, da sich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geändert hat und das Bundesfinanzministerium deren Anwendung verfügt.
» mehrUnverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten sind nach geltender Rechtslage bei ihrer Bilanzierung mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent abzuzinsen. Dieser Zinssatz ist aus heutiger Sicht extrem hoch und so mehren sich die Stimmen, die eine Absenkung dieses Zinssatzes fordern. Aktuell hat das Finanzgericht Münster allerdings entschieden, das der Rechnungszinssatz von 5,5 Prozent im Streitjahr 2016 verfassungsgemäß war (Urteil vom 22.7.2021, 10 K 1707/20 E,G). Der Kläger betreibt einen Autohandel. In seiner Bilanz zum 31.12.2016 wies er unverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten zum Nennwert aus. Das Finanzamt gelangte zu der Erkenntnis, dass diese mit 5,5 Prozent abzuzinsen und entsprechend niedriger zu bewerten seien. Den Differenzbetrag erfasste es gewinnerhöhend. Hiergegen wandte der Kläger ein, dass der Zinssatz wegen der seit mehreren Jahren andauernden Nullzinsphase verfassungswidrig sei. Das FG Münster hat die Klage abgewiesen. Für das Streitjahr 2016 sei der Rechnungszinssatz von 5,5 Prozent nicht verfassungsrechtlich willkürlich gewählt worden. In diesem Jahr habe der Fremdkapitalmarktzinssatz in unterschiedlichen Konstellationen noch 2,45 bis 3,71 Prozent betragen. Darüber hinaus seien im Einzelfall vorliegende weitere Faktoren wie die Bonität des Schuldners und die fehlende Besicherung des Darlehens einzubeziehen.
» mehrDas Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine neue Broschüre zum Thema Vereine und Steuern herausgegeben und auf seinen Internetseiten zum Download zur Verfügung gestellt. Die Broschüre bietet beispielsweise einen umfassenden Überblick über die Themen Gemeinnützigkeit, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Steuerabzug für ausländische Künstler und Sportler. Interessierte können die Information des Finanzministeriums unter folgendem Link kostenlos herunterladen:
» mehrZuschüsse, die Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter leisten, damit diese ihre nicht schulpflichtigen Kinder in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen unterbringen können, sind steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Im Zuge der Corona-Pandemie waren viele Kindergärten und ähnliche Einrichtungen aber geschlossen. Zahlreichen Eltern wurden die Kindergartenbeiträge daraufhin erstattet oder die weitere Erhebung wurde ausgesetzt. Hat der Arbeitgeber seine Zuschüsse dennoch weitergezahlt oder nicht zurückgefordert, müssten diese eigentlich versteuert werden. Zwar mussten die Arbeitnehmer sicherlich große Mühen zur Betreuung ihrer Kinder während des Lockdowns auf sich nehmen, doch Kosten für "Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen", wie sie das Gesetz fordert, sind ihnen nicht entstanden.
» mehrBereits in den beiden vorigen Informationen wurden die steuerlichen Auswirkungen von Kapitalmaßnahmen ausländischer Aktiengesellschaften dargestellt. In zwei weiteren Urteilen hat der Bundesfinanzhof bezüglich der Zuteilung von Verizon-Aktien durch Vodafone im Jahre 2013 entschieden (BFH-Urteile vom 4.5.2021, VIII R 17/18, VIII R 14/20). Etwas vereinfacht ging es darum, dass Anleger aufgrund des Verkaufsvorgangs einer Vodafone-Tochtergesellschaft Aktien der Verizon Communications Inc. zugeteilt bekamen, die auf ihren Depots eingebucht wurden. Die wesentlichen Aussagen des BFH zur steuerlichen Beurteilung lauten:
» mehrEltern studierender Kinder können für diese Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beziehen. Mitunter kann allerdings fraglich sein, wann ein Studium tatsächlich beginnt und wann es als beendet gilt. Mit dieser Problematik musste sich der Bundesfinanzhof kürzlich befassen und hat wie folgt entschieden: Ein Hochschulstudium beginnt mit der erstmaligen Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen und endet grundsätzlich dann, wenn das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat und dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form zugänglich gemacht wurden (BFH-Urteil vom 7.7.2021, III R 40/19).
» mehrMobilheime auf Campingplätzen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und so sind durchaus Wertsteigerungen dieser Wirtschaftsgüter zu verzeichnen. Nun sind Mobilheime zwar nicht fest mit dem Grund und Boden verbunden und lassen sich - wenn auch gegebenenfalls nur mit großem Aufwand - versetzen. Aber dennoch verlangt der Fiskus bei einem Verkauf Grunderwerbsteuer (FG Münster vom 18.6.2020, 8 K 786/19 GrE,F; FG Schleswig-Holstein vom 12.8.2019, 3 K 55/18). Doch unterliegt der Gewinn aus dem An - und Verkauf eines Mobilheims auch der Einkommensteuer? Jüngst hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass die Veräußerung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims nicht die Spekulationsbesteuerung auslöst (Urteil vom 28.7.2021, 9 K 234/17).
» mehrIn den Coronajahren 2020 und 2021 dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Maximal sind 600 Euro im Jahr absetzbar. Der Pauschalbetrag für die Nutzung des Arbeitsplatzes in der Wohnung wird nur für die Kalendertage gewährt, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich "in der Wohnung ausgeübt" und keine andere Betätigungsstätte aufgesucht wird. Dem Vernehmen nach haben sich die Finanzministerien von Bund und Ländern darauf verständigt, die Homeoffice-Pauschale auch für die Tage zu gewähren, an denen die berufliche Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung in der Zweitwohnung ausgeübt wird (Steuerberaterverband Westfalen-Lippe, Einkommensteuer-News 24/2021).
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