
Gewinne aus dem An- und Verkauf von Immobilien innerhalb von zehn Jahren unterliegen der Einkommensteuer, es sei denn, es handelt sich um den Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims. Aufgrund der Wertsteigerungen, die in den letzten Jahren zu verzeichnen waren, kann die Spekulationssteuer entsprechend hoch ausfallen. Das gilt umso mehr, wenn der Veräußerer mit seinen Einkünften in der Nähe des Spitzensteuersatzes liegt. In einem solchen Fall könnte der Gedanke naheliegen, eine vermietete Immobilie vor dem Verkauf unentgeltlich auf Tochter oder Sohn zu übertragen, die einem wesentlich niedrigeren Steuersatz unterliegen und den Verkauf durch Tochter oder Sohn vornehmen zu lassen. So ließen sich im Familienverbund Steuern sparen.
» mehrKapitalmaßnahmen von Aktiengesellschaften führen vielfach zu steuerlichen Problemen bei den Anlegern. Dies gilt umso mehr, wenn die Gesellschaften ihren Sitz im Ausland haben, wie zum Beispiel bei dem so genannten Spin-off der Hewlett-Packard Company (HPC). Immerhin haben mehrere Anleger nun einen Sieg vor dem Bundesfinanzhof errungen; ihnen bleibt die sofortige Versteuerung eines vermeintlichen Kapitalertrags im Zuge des Spin-offs erspart (BFH-Urteile vom 1.7.2021, VIII R 9/19, VIII R 28/19, VIII R 6/20, VIII R 19/20, VIII R 27/20).
» mehrBei einer Auswärtstätigkeit dürfen Arbeitnehmer Verpflegungspauschbeträge als Werbungskosten geltend machen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Für Dienstreisen ins Ausland gibt es besondere - länderspezifische - Verpflegungssätze. Zudem dürfen - anders als bei Dienstreisen im Inland - Übernachtungspauschbeträge durch den Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Auch diese gelten länderspezifisch. Üblicherweise werden die Pauschbeträge von Jahr zu Jahr von der Finanzverwaltung auf ihre Angemessenheit hin überprüft und entsprechend angepasst. Zuletzt ist dies zum 1. Januar 2021 geschehen. Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder zum 1. Januar 2022 allerdings nicht neu festgesetzt. Die seit dem 1. Januar 2021 geltenden Beträge behalten ihre Gültigkeit somit auch für das Kalenderjahr 2022 (Mitteilung des BMF vom 27.9.2021).
» mehrBanken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen so genannten Verlustverrechnungstopf. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet. Genau genommen bilden die Banken sogar zwei Verlustverrechnungstöpfe, und zwar einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einen Aktien-Verlustverrechnungstopf speziell für Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften. Die Verluste aus den Töpfen überträgt die Bank in das nächste Kalenderjahr, so dass der Verlust steuerlich weiter erhalten bleibt.
» mehrBeteiligungen an gewerblichen Fondsgesellschaften, zum Beispiel Schiffsfonds oder Filmfonds, gehen oftmals mit hohen Risiken einher. Daher kommt dem Verkaufsprospekt des Emittenten eine hohe Bedeutung zu. Bei fehlerhaften Angaben in dem Prospekt hat der Anleger einen Schadensersatzanspruch, dessen Durchsetzbarkeit aber wiederum mit einigen Hürden verbunden sein kann. Ist jedoch ein Schadensersatz errungen worden, so stellt sich die Frage, wie dieser steuerlich zu behandeln ist.
» mehrIm Bereich der Körperschaft- und Gewerbesteuer sind häufig so genannte Organschaften erwünscht. Dabei wird eine Tochtergesellschaft, die Organgesellschaft, in das Mutterunterunternehmen, den Organträger, in steuerlicher Hinsicht eingegliedert. Der Vorteil einer solchen Organschaft liegt darin, dass im Ergebnis mehrere Gesellschaften als einziges Steuersubjekt behandelt werden und Verluste im Organkreis ausgeglichen werden können. Während Organschaften im Bereich der Umsatzsteuer bereits durch die tatsächlichen Verhältnisse, das heißt durch die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung entstehen können, bedarf es für ertragsteuerliche Zwecke neben einer finanziellen Eingliederung auch eines Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsvertrages. Der Gewinnabführungsvertrag muss auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden.
» mehrBekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Zinssatz von 0,5 Prozent monatlich bzw. 6 Prozent jährlich für die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen verfassungswidrig ist. Zwar gilt die Verfassungswidrigkeit seit dem 1.1.2014. Doch korrigiert werden muss der Zinssatz erst ab dem 1.1.2019. Der Gesetzgeber wurde zum Handeln aufgefordert, darf sich damit allerdings bis zum 31.7.2022 Zeit lassen (BVerfG-Beschluss vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17).
» mehrBewirtungskosten sind zu 70 Prozent als Betriebsausgaben absetzbar. Reine Aufmerksamkeiten hingegen gelten nicht als Bewirtung, so dass die Kosten in voller Höhe abzugsfähig sind. Dabei handelt es sich um "übliche Gesten der Höflichkeit", wie die Darreichung von Kaffee, Tee, Wasser oder Gebäck anlässlich geschäftlicher Besprechungen. Nicht als "Aufmerksamkeit", sondern bereits als "Bewirtung" gilt die Darreichung von kleinen Speisen, wie belegten Broten und Brötchen, Salaten und kleinen Nudelgerichten, Kuchen und Torten, Bratwurst mit Brot oder Kartoffelsalat.
» mehrGemäß § 20 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) sind juristische Personen des Privatrechts, eingetragene Personengesellschaften und gegebenenfalls nichtrechtsfähige Stiftungen sowie vergleichbare Vereinigungen verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten zwecks Eintragung in das Transparenzregister zu machen. Das Transparenzregister wurde ab 2017 zunächst als so genanntes Auffangregister geführt. Das bedeutete, dass eine Mitteilung nach §§ 20, 21 GwG an das Transparenzregister nur dann notwendig war, wenn sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten nicht aus bestehenden elektronisch abrufbaren Eintragungen in anderen Registern, wie beispielsweise dem Handels- oder Vereinsregister, ergaben.
» mehrFreiwillige Helferinnen und Helfer in Impfzentren können von der so genannten Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind. Dies hat die Finanzverwaltung bereits im Februar 2021 bestimmt.
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