Zumindest früher sind zahlreichen Anlegern Eigentumswohnungen mitsamt Finanzierung vermittelt worden, die sich bereits kurz nach Vertragsabschluss als Fehlinvestition erwiesen. Einige Käufer haben sich gegen die Kreditinstitute zur Wehr gesetzt. Mitunter kam es dann zu Vergleichen, in denen die Banken letztlich auf einen Teil ihrer Darlehensansprüche sowie auf fällige Zinsen verzichten mussten. Nun hat der Bundesfinanzhof zugunsten der Käufer entschieden, dass sich ein Darlehens- und Zinserlass in den betroffenen Fällen grundsätzlich nicht steuererhöhend auswirkt. Bei einem Vergleich im Zusammenhang mit einer "drückervermittelten Schrottimmobilien-Finanzierung" sind die erlassenen Zinsen keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (BFH-Urteil vom 10.11.2020, IX R 32/19).
» mehrWer Verluste aus dem Verkauf seiner Aktien erleidet, darf diese mit entsprechenden Gewinnen verrechnen. Allerdings gab - und gibt es noch immer - Diskussionen hinsichtlich der Frage, ob Verluste auch dann verrechnet werden dürfen, wenn die Aktien nicht verkauft, sondern aufgrund Wertlosigkeit aus dem Depot ausgebucht wurden. Der Kern des Streits lag darin begründet, dass die maßgebenden Absätze 2 und 4 des § 20 EStG nur von der "Veräußerung" der Wertpapiere sprechen, nicht aber von der "Wertloswerdung" oder "Ausbuchung".
» mehrEin Arbeitsverhältnis mit einem Angehörigen, das einem Fremdvergleich standhält, ist steuerlich anzuerkennen. Die Finanzämter prüfen jedoch streng und verlangen mitunter sogar exakte Arbeitszeitnachweise - so geschehen in einem Fall, über den der Bundesfinanzhof jetzt aber zugunsten des Arbeitgebers entschieden hat. Danach ist die Führung von genauen Stundenaufzeichnungen für die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses nicht zwingend erforderlich. Eine fehlende Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit allein dürfe nicht zur Aberkennung des Arbeitsverhältnisses, hier mit dem Ehegatten, führen (BFH-Urteil vom 18.11.2020, VI R 28/18).
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