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Wer außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich aktiv ist, darf - je nach Dauer der Abwesenheit - bestimmte Verpflegungspauschbeträge steuerlich geltend machen. Bei einer mehr als achtstündigen Abwesenheit sind es 14 Euro pro Tag. Dabei kommt es auf die Abwesenheit von der Wohnung und zusätzlich von der ersten Tätigkeitsstätte an. Sofern keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, kommt es hingegen nur auf die Abwesenheit von der Wohnung an.

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20.03.2022

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten dürfen bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden, sofern der Empfänger hierzu seine Zustimmung erteilt. Im Gegenzug muss der Empfänger den gleichen Betrag bei den sonstigen Einkünften versteuern ("Realsplitting"). Als Unterhaltsleistungen gelten auch Sachleistungen, insbesondere der Wert der dem Ex-Partner überlassenen Wohnung. Wird die Wohnung aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung überlassen und vermindert sich dadurch die Barunterhaltsverpflichtung, kann der Überlassende den Mietwert als Sonderausgabe absetzen (BFH-Urteil vom 12.4.2000, XI R 127/96). Aber: Haben die Ex-Gatten explizit einen Barunterhalt vereinbart, auf den die unentgeltliche Wohnungsgestellung angerechnet wird, so kommt ein Sonderausgabenabzug im Wege des Realsplitting nur in Höhe dieser Anrechnung - nicht aber in Höhe des Mietwerts der Wohnung - in Betracht (Niedersächsisches FG vom 11.6.2020, 1 K 99/19). Der Sachverhalt: In der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung wurde ein Barunterhalt in Höhe von 600 Euro pro Monat vereinbart. Zudem wurde folgende Regelung getroffen: Solange der ehemalige Partner noch in der früheren Familienwohnung lebt, wird ein Anteil von 400 Euro als dessen Wohnvorteil bewertet und mithin nur ein Betrag in Höhe von 200 Euro vom Unterhaltsverpflichteten ausgezahlt. Tatsächlich betrug der Mietwert aber rund 800 Euro. Demnach machte der Überlassende anstatt von 7.200 Euro einen weit höheren Betrag als Sonderausgaben geltend.

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Vor den Finanzgerichten geht es immer wieder um die Frage, ob Discjockeys Künstler sind und die entsprechenden Veranstaltungen als Konzerte gelten. Wichtig ist dies zum einen für die Frage, ob DJs mit ihren Gewinnen der Gewerbesteuer unterliegen und zum anderen, ob die Eintrittsgelder für die Veranstaltungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Nun hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass ein DJ durchaus als Künstler anzusehen sein kann, damit Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt und folglich keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss (Urteil vom 12.8.2021, 11 K 2430/18 G, rechtskräftig).

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Zu Beginn des Jahres 2018 ist die Besteuerung von Investmentfonds neu geregelt worden. Unter anderem gibt es nun die so genannte Vorabpauschale für thesaurierende und teilweise thesaurierende Fonds, also Fonds, die ihre Gewinne nicht oder nicht vollständig ausschütten. Diese Vorpauschale führt zu einer gewissen Mindestbesteuerung, das heißt, durch die Vorabpauschale sollen Werterhöhungen des Fonds vorab versteuert und die Verlagerung von Steuerzahlungen in kommende Jahre vermieden werden.

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Die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims an die Kinder ist von der Erbschaftsteuer befreit. Das gilt auch für eine hinzuerworbene Doppelhaushälfte oder Nachbarwohnung, die mit der bereits genutzten eigenen Wohnung verbunden wird. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist allerdings, dass der Erblasser das Familienheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und der Erbe die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzt. Die Vergünstigung greift, soweit die Wohnfläche der geerbten Wohnung 200 qm nicht übersteigt. Im Übrigen ist eine weitere wichtige Voraussetzung zu beachten: Die hinzuerworbene Wohnung muss unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt sein (BFH-Urteil vom 6.5.2021, II R 46/19).

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12.03.2022

Die umfassende Renovierung einer Immobilie ist zuweilen nur möglich, wenn die Mieter zuvor ausgezogen sind. Sofern den Mietern für den - vorzeitigen - Auszug Abfindungen gezahlt werden, ist in steuerlicher Hinsicht die Frage zu beantworten, ob die Entschädigungen sofort abziehbar sind oder ob sie zu Herstellungskosten führen und nur im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) mit 2 oder 2,5 Prozent jährlich zu berücksichtigen sind. Im November 2021 hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass an Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zweck der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führen können. Sie sind dann nur per AfA abziehbar (Urteil vom 12.11.2021, 4 K 1941/20 F).

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Geschäftsführer einer GmbH erhalten vielfach eine Tantieme, die sich am Gewinn orientiert. Grundsätzlich unterliegen Tantiemen erst im Zeitpunkt ihres Zuflusses der Lohnbesteuerung. Doch bei beherrschenden oder alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH gilt eine Tantieme grundsätzlich bereits bei Feststellung des Jahresabschlusses der GmbH als fällig und als zugeflossen.

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Zur Ermittlung der Erbschaftsteuer sind von dem geerbten Vermögen unter anderem die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal sowie die Kosten für die übliche Grabpflege abzuziehen. Ohne Nachweis wird für diese Kosten insgesamt ein Betrag von 10.300 Euro berücksichtigt. Kürzlich hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass Beerdigungskosten aber nicht als Erbfallkosten abzugsfähig sind, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden und der Versicherungsanspruch an ein Bestattungsunternehmen abgetreten wurde (Urteile vom 19.8.2021, 3 K 1551/20 Erb und 3 K 1552/20 Erb). Der Sachverhalt: Die Kläger sind Geschwister, die gemeinsam Erben ihrer verstorbenen Tante geworden sind. Bei der Erbschaftsteuererklärung machten sie Erbfallkosten von rund 15.000 Euro geltend. Allerdings wurde ein Teilbetrag der Beerdigungskosten in Höhe von etwa 6.800 Euro von einer Sterbegeldversicherung übernommen, die die Tante abgeschlossenen hatte. Den Auszahlungsanspruch gegen die Versicherung hatte sie bereits zu Lebzeiten an das Bestattungsunternehmen abgetreten. Das Finanzamt sah den Anspruch der Tante gegen die Sterbegeldversicherung als steuerpflichtigen Erwerb an. Für die Erbfallkosten zog es lediglich den Pauschbetrag in Höhe von 10.300 Euro ab. Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.

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