Herzlich willkommen bei Ihrem Steuerberater. Schreiben Sie uns! Rufen Sie uns an! Folgen Sie uns auf Facebook!
Herzlich willkommen
bei Ihrem Steuerberater.
Exzellenter Arbeitgeber 2023

Steuernews

Bereitgestellt durch:
StBV Pressemeldungen

Alle Angaben ohne Gewähr.
 

Wer seinen Firmen- oder Geschäftswagen auch privat nutzt bzw. nutzen darf, muss einen Privatanteil versteuern. Dieser wird per Ein-Prozent-Regelung ermittelt, es sei denn, es wird ein Fahrtenbuch geführt. Dieses muss allerdings ordnungsgemäß sein. Kleinere Mängel sollen zwar nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und zur Anwendung der Ein-Prozent-Regelung führen, doch die Praxis ist oft eine andere. Die Finanzämter sind streng und verzeihen Fehler eher selten.

» mehr

Wie bereits mehrfach berichtet hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Zinssatz von 0,5 Prozent monatlich bzw. 6 Prozent jährlich für die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen verfassungswidrig ist. Der Zinssatz ist ab dem 1.1.2019 zu korrigieren, wobei der Gesetzgeber bis zum 31.7.2022 Zeit hat, um die Neuregelung zu verabschieden (BVerfG-Beschluss vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17).

» mehr

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien unterliegen der Einkommensteuer bzw. der Abgeltungsteuer. Verluste aus der Veräußerung von Aktien können zwar verrechnet werden, aber nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen. Der Bundesfinanzhof hält diese Einschränkung für verfassungswidrig und hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen (Vorlagebeschluss vom 17.11.2020, VIII R 11/18). Das Bundesfinanzministerium verfügt nun, dass Steuerbescheide, in denen der Verlustausgleich bei Aktienveräußerungen streitig ist, in dem betreffenden Punkt vorläufig ergehen. Kapitalanleger müssen also keinen Einspruch gegen die entsprechenden Steuerbescheide einlegen (BMF-Schreiben vom 31.1.2022, V A 3-S 0338/19/10006 :001).

» mehr

Fahren Profisportler im Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen, dann sind die hierfür vom Arbeitgeber geleisteten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16.12.2021 (VI R 28/19) entschieden. Zugegebenermaßen betrifft das Urteil auf den ersten Blick nicht allzu viele Steuerzahler, da nur die wenigsten Profisportler sind. Doch bei genauerem Studium der Entscheidung finden sich Aspekte, die auch in anderen Fällen wichtig sein können.

» mehr

Wer als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, darf die Vorsteuer in dem Voranmeldungszeitraum abziehen, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Genauer gesagt "muss“ die Vorsteuer sogar in dem Voranmeldungszeitraum abgezogen werden, eine spätere Geltendmachung ist nach deutschem Verständnis unzulässig. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Das Gesagte gilt selbst dann, wenn die Zahlung erst Monate nach der Leistungserbringung erfolgt, insbesondere im Falle von Stundungen. Auch hier, zum Beispiel bei der Stundung von Miete oder Pacht, bleibt es dabei, dass die Vorsteuer bereits bei Leistungserbringung abgezogen werden muss. Dabei ist es unerheblich, ob der Vermieter seinerseits Soll- oder Ist-Versteuerer ist. Doch die deutsche Haltung ist soeben vom Europäischen Gerichtshof verworfen worden. Im Einzelfall kann die Haltung des EuGH zwar vorteilhaft sein, doch es steht zu befürchten, dass sie langfristig eher negative Auswirkungen haben wird (EuGH-Urteil vom 10.2.2022, C-9/20).

» mehr

In Regionen, in denen Bergbau betrieben wurde oder noch wird, kommt es auch heute noch vielfach zu Bergschäden. Viele Hauseigentümer sind betroffen. Gelingt es den Geschädigten, bei den Bergbauunternehmen einen Schadensersatz durchzusetzen, so stellt sich bei vermieteten Immobilen die Frage, ob die Zahlung zu steuerbaren Einnahmen führt oder aber eventuelle Werbungskosten zu kürzen sind.

» mehr

21.04.2022

21.04.2022

21.04.2022

21.04.2022
  • 1
  •  / 
  • .. /
  • 27
  •  / 
  • 28
  •  / 
  • 29
  •  / 
  • 30
  •  / 
  • 31
  •  / 
  • .. / 
  • 54