Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung nutzt, kann die Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt aber nur vor, wenn der Arbeitnehmer neben der Wohnung am Arbeitsort zuhause einen eigenen Hausstand unterhält und sich dort auch an den Kosten der Lebensführung finanziell beteiligt (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung erst gar nicht stellt, wenn der Steuerpflichtige am Ort des Lebensmittelpunkts nur einen Ein-Personen-Haushalt führt (BFH-Urteil vom 29.4.2025, VI R 12/23).
» mehrBetriebsinhaber, die vielleicht erst in ein oder zwei Jahren einen Kredit für ein bestimmtes Vorhaben benötigen, möchten sich mitunter frühzeitig einen bestimmten Festzins sichern und schließen dazu einen so genannten (Forward-)Zinsswap-Vertrag ab. Angesichts der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre haben einige Investoren aber gar nicht auf die ursprünglichen Verträge zurückgreifen müssen. Vielmehr haben sie ihre Kredite zu günstigen Zinsen anderweitig aufgenommen. Diesbezüglich hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps zwar als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. Dies setzt aber voraus, dass das betriebliche Darlehen und das zinssichernde Swap-Geschäft inhaltlich hinreichend eng miteinander verknüpft sind. Im Urteilsfall konnte der rein betriebliche Bezug durch den Kläger nicht nachgewiesen werden (BFH-Urteil vom 10.4.2025, VI R 11/22).
» mehrDer Solidaritätszuschlag wurde zunächst im Jahre 1991 eingeführt, galt aber lediglich befristet. Vom 1. Juli 1992 bis zum 31. Dezember 1994 wurde er nicht erhoben. Zum 1. Januar 1995 wurde er wieder eingeführt und gilt seitdem unbefristet, auch wenn er seit 2021 "rückgeführt" worden und für viele Steuerzahler de facto entfallen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlags zur Einkommensteuer für die Jahre 2005 und 2007 nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschlüsse vom 10.6.2013, 2 BvR 1942/11 und 2 BvR 2121/11) bzw. eine Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags als unzulässig verworfen (BVerfG-Beschluss vom 7.6.2023, 2 BvL 6/14). Ferner hat der Bundesfinanzhof zuletzt mit Urteil vom 20.2.2024 (IX R 27/23 / II R 27/15) die Erhebung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 1999 bis 2002 als verfassungsgemäß erachtet.
» mehrSeit dem Jahr 2022 sind die Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Geregelt ist dies in § 3 Nr. 72 EStG. Andererseits dürfen Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Anlage nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Nun haben aber zahlreiche Steuerbürger ihre Photovoltaikanlagen bereits in 2021 bestellt, während diese erst in 2022 installiert wurden. Bei Bestellung der Anlagen und sogar bis weit ins Jahr 2022 hinein konnten sie darauf vertrauen, dass sie ihre Anfangsverluste steuerlich geltend machen können. Erst mit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 30.11.2022 wurde die genannte Steuerbefreiung, die laut Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 zum 1.1.2023 in Kraft treten sollte, auf den 1.1.2022 vorgezogen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat dennoch keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der rückwirkenden Einführung des Gesetzes zum 1.1.2022 (FG Düsseldorf, Urteil vom 24.6.2025, 4 K 1286/24 E).
» mehrIm Jahr 2026 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung von derzeit 5,0 Prozent auf 4,9 Prozent sinken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) die entsprechende Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.
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