Fachkundige Antworten auf Ihre steuerlichen Fragen. Schreiben Sie uns! Rufen Sie uns an! Folgen Sie uns auf Facebook!
Fachkundige Antworten
auf Ihre steuerlichen Fragen.
Exzellenter Arbeitgeber 2023

Steuernews

Bereitgestellt durch:
StBV Pressemeldungen

Alle Angaben ohne Gewähr.
 

Aufwendungen für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte dürfen nur mit der Entfernungspauschale steuerlich geltend gemacht werden, während Fahrten zu Auswärtstätigkeiten nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen sind. Auswärtstätigkeiten liegen vor, wenn jemand außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist. Die Frage, wo die erste Tätigkeitsstätte liegt oder ob eine solche überhaupt gegeben ist, kann aber streitig sein. Das Hessische Finanzgericht hat nun entschieden, dass ein Berufssoldat seine erste Tätigkeitsstätte an seinem Dienstort hat, wenn der zuvor erteilten Versetzungsverfügung keine kalendermäßige Befristung entnommen werden kann. Allerdings hat der unterlegene Kläger Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof erhoben, so dass das letzte Wort möglicherweise noch nicht gesprochen ist (Hessisches FG, Urteil vom 17.1.2025, 4 K 561/21, Az. des BFH: VI B 5/25).

» mehr

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie unterliegt der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre beträgt ("Privates Veräußerungsgeschäft", § 23 EStG). Früher sprach man insoweit von einem Spekulationsgewinn. Eine Ausnahme gilt für das selbstgenutzte Einfamilienheim; hier bleibt ein Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Der Bundesfinanzhof hat erst kürzlich entschieden, dass auch die Zwangsversteigerung einer vermieteten Wohnung ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 EStG ist und ein eventueller Gewinn mithin zu versteuern ist (BFH-Urteil vom 12.11.2024, IX R 6/24). Nun muss sich der BFH, allerdings ein anderer Senat, erneut mit dem Thema befassen. Die konkrete Rechtsfrage: Erfüllt der Verlust einer Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung den Begriff des "Veräußerungsgeschäfts" in § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG? Das Az. lautet VIII R 25/24. Die Vorinstanz, das Niedersächsische Finanzgericht, hat allerdings einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn aufgrund der Versteigerung angenommen (Urteil vom 7.12.2023, 10 K 239/20).

» mehr

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26.4.2025 (2 BvR 1505/20) dargelegt, dass gegenwärtig keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlags bestehen. Eine weitere Erhebung des Solidaritätszuschlags verletze weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitssatz und ein evidenter Wegfall des aufgabenbezogenen Mehrbedarfs liege nicht vor. Für weiter zurückliegende Veranlagungszeiträume hatte bereits der BFH wiederholt entschieden, dass keine verfassungsmäßigen Zweifel an der Erhebung eines Solidaritätszuschlags bestehen. Das Bundesfinanzministerium hat nun verfügt, dass Steuerfestsetzungen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags nicht mehr vorläufig ergehen (BMF-Schreiben vom 26.5.2025, IV D 1 - S 0338/00083/001/099). Die Steuerbescheide ergehen nur noch in folgenden Punkten vorläufig, das heißt, dass insoweit keine Einsprüche erforderlich sind: Höhe der kindbezogenen Freibeträge; Beschränkung der Verlustverrechnung für Aktienveräußerungsverluste; Höhe des Grundfreibetrags.

» mehr

Für einen Dienst- oder Firmenwagen, der auch privat genutzt werden kann, ist die - tatsächliche oder vermeintliche - Privatnutzung zu versteuern. Für Elektrofahrzeuge beträgt der steuerpflichtige geldwerte Vorteil bei der Pauschalmethode nur 0,25 Prozent des Listenpreises bzw. 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises sowie bei der Fahrtenbuchmethode nur ein Viertel der Anschaffungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG und § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG). Diese Vergünstigung gilt bislang nur, wenn der Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs nicht höher ist als 70.000 Euro. Nunmehr wird der bestehende Höchstbetrag auf 100.000 Euro angehoben. Bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges an einen Arbeitnehmer findet diese Regelung entsprechende Anwendung (§ 8 Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 EStG). Die Änderungen sind erstmals für Kraftfahrzeuge anzuwenden, die nach dem 30.6.2025 angeschafft werden. Die Regelung gilt nur für reine Elektrofahrzeuge inklusive Brennstoffzellenfahrzeuge ("Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland").

» mehr

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdienstes bei einem volljährigen Kind für sich genommen zwar keinen Kindergeldanspruch begründen kann. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind einen der nachfolgenden Tatbestände erfüllt: Es wird eine Berufsausbildung ausgeübt (§ 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG); es handelt sich um eine Übergangszeit vor und nach dem freiwilligen Wehrdienst (§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG); das Kind wartet auf einen Ausbildungsplatz (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG). Dabei ist es unschädlich, wenn das Kind nach Abschluss der Grundausbildung im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes Dienst in einem Mannschaftsdienstgrad ausübt (BFH-Urteil vom 20.2.2025, III R 43/22).

» mehr

Ein Gesellschafterdarlehen, das einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährt wurde, ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, soweit der Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist. Das Darlehensverhältnis führt insoweit weder beim Darlehensnehmer zu abzugsfähigen Werbungskosten noch beim Darlehensgeber zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern ist als eine steuerneutrale Einlage zu behandeln (BFH-Urteil vom 27.11.2024, I R 19/21). Der Sachverhalt: Eine Personengesellschaft, hier eine GmbH & Co. KG, erwarb eine Immobilie und erzielte anschließend Mieteinnahmen. Zur Finanzierung des Kaufpreises gewährte ihr Kommanditist der Personengesellschaft ein verzinsliches Darlehen. Er selbst hielt 100 Prozent der Kommanditanteile. Das Finanzamt berücksichtigte die Darlehenszinsen jedoch nicht als Werbungskosten, weil das Darlehen steuerrechtlich nicht anzuerkennen sei. Dies beruhe auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Nichtanerkennung von Mietverträgen zwischen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft und ihrem Gesellschafter. Diese gelte hier sinngemäß (z.B. BFH-Urteil vom 18.5.2004, IX R 83/00). Klage und Revision blieben erfolglos.

» mehr

Die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims an den Ehegatten oder Lebenspartner, an die Kinder, Stiefkinder oder Kinder verstorbener Kinder ist erbschaftsteuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Erblasser das Familienheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und die Erben die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen. Bei der Vererbung an den Ehegatten oder Lebenspartner kommt es nicht auf die Größe des Eigenheims an, in den anderen Fällen tritt eine Vergünstigung ein, soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 qm nicht übersteigt. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass als Familienheim nur die Immobilie gelten kann, in der der Erblasser tatsächlich gewohnt hat. Eine zum Nachlass gehörende Wohnung könne kein Familienheim im erbschaftsteuerlichen Sinne darstellen, wenn die Wohnung zu keinem Zeitpunkt vor dem Erbfall von der Erblasserin zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Folglich scheidet eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG aus (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2024, 14 K 14131/22).

» mehr

Die Tätigkeit von Künstlern ist nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Abgrenzung zwischen einer gewerblichen und einer künstlerischen Tätigkeit kann manchmal allerdings schwierig sein. Interessant ist insofern ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, das entschieden hat, dass ein Tätowierer eine künstlerische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 2 EStG ausüben kann, die zu freiberuflichen Einkünften führt und die nicht der Gewerbesteuer unterliegt (FG Düsseldorf, Urteil vom 18.2.2025, 4 K 1875/23 G, AO).

» mehr

Die Familienkasse, die für die Bearbeitung der Kindergeldanträge zuständig ist, hat ein neues Merkblatt zum Kindergeld (Stand Januar 2025) herausgegeben, und zwar einmal in einer Lang- und einmal in einer Kurzfassung. Neben allgemeinen Hinweisen zu den Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes, gerade auch bei Kindern über 18 Jahren, geht es um die Vorgehensweise bei der Antragstellung und um die Mitteilungspflichten der Kindergeldberechtigten. Das Merkblatt ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kindergeldberechtigte/kindergeldberechtigte_node.html#js-toc-entry2. Dort finden Sie auch die aktuelle Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2025, die sehr ausführlich alle Fragen rund um die Kindergeldgewährung regelt - bei Zweifelsfragen aber weitestgehend im Sinne der Familienkasse.

» mehr

Fahrten zur "ersten Tätigkeitsstätte" werden steuerlich nur mit der Entfernungspauschale ("Pendlerpauschale") berücksichtigt, während Fahrten zu Arbeitsorten, die nicht als "erste Tätigkeitsstätte" gelten, mit 30 Cent pro gefahrenem Km oder mit den tatsächlichen Kosten abziehbar sind. Ende letzten Jahres hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass ein Pilot die Fahrten zu seinem Stationierungsflughafen nur mit der Entfernungspauschale geltend machen kann. Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn gegen das Urteil liegt die Revision beim Bundesfinanzhof vor (FG Köln, Urteil vom 4.12.2024, 12 K 1369/21; Revision unter Az. VI R 4/25).

» mehr
  • 1
  •  / 
  • 2
  •  / 
  • 3
  •  / 
  • 4
  •  / 
  • 5
  •  / 
  • .. / 
  • 121