Im Jahr 2026 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung von derzeit 5,0 Prozent auf 4,9 Prozent sinken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) die entsprechende Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.
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