
Ein Gehalt oberhalb der Minijob-Grenze unterliegt zwar der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, doch im so genannten Übergangsbereich (früher: Gleitzone) werden die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet - und zwar nach einer komplizierten Berechnungsformel. Für diese so genannten Midijobs gab es zum 1. Oktober 2022 bereits eine wichtige Änderung: Seit diesem Zeitpunkt liegt der Übergangsbereich zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro, wobei sich der Beginn des Übergangsbereichs aufgrund der dynamischen Ausgestaltung der Minijob-Grenze kontinuierlich erhöhen wird. Ab dem 1. Januar 2023 wird der Übergangsbereich bei Midijobs erneut erweitert, und zwar auf 520,01 Euro bis 2.000 Euro. Geregelt ist dies im Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs.
» mehrDie Folgewirkungen des Ukraine-Krieges und der Sanktionen sind auch für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland schwerwiegend. Die Finanzämter sind angewiesen, diese besondere Situation bei wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen angemessen zu berücksichtigen. Den Finanzämtern stehen neben der Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer eine Reihe von Billigkeitsmaßnahmen zur Verfügung. Genannt seien hier insbesondere die Stundung oder die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung (Vollstreckungsaufschub). Das Bundesfinanzministerium verfügt hierzu Folgendes (BMF-Schreiben vom 5.10.2022, IV A 3 - S 0336/22/10004: 001): In jedem Einzelfall ist zu entscheiden, inwieweit die Voraussetzungen für eine steuerliche Billigkeitsmaßnahme vorliegen. Die Finanzämter sollen den ihnen hierbei zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum verantwortungsvoll ausschöpfen. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen sind bei bis zum 31. März 2023 eingehenden Anträgen keine strengen Anforderungen zu stellen.
» mehrDie degressive Abschreibung ermöglicht es, in den ersten Jahren nach der Anschaffung eines Wirtschaftsguts höhere Abschreibungsbeträge als bei der linearen AfA geltend zu machen. Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auch auf das Jahr 2022 ausgedehnt, wird nun aber zum 31.12.2022 auslaufen. Die degressive AfA beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung, darf allerdings 25 Prozent nicht übersteigen. Die degressive AfA wird vom jeweiligen Restbuchwert berechnet.
» mehrDer Bundesrat hat am 7.10.2022 zahlreichen Änderungen bei den Verbrauchsteuern zugestimmt. So bleibt es bis Ende 2023 beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.
» mehrEltern erhalten das Kindergeld für ein behindertes Kind über das 18. und auch über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn dieses wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Ein behindertes Kind ist außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn seine Einkünfte, Bezüge und sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, um seinen Grundbedarf und gegebenenfalls einen behinderungsbedingten Mehrbedarf zu decken. Erhält ein Kind eine Kapitalauszahlung aus einer privaten Rentenversicherung, gehört der Gewinnanteil, der in der Kapitalleistung enthalten ist, zu dessen Bezügen. Dagegen handelt es sich bei dem Teil der Auszahlung, der auf angesparten Beiträgen beruht, um Vermögen. Dies ist bei der Prüfung des Selbstunterhalts nicht zu berücksichtigen. So hat kürzlich der Bundesfinanzhof entschieden (BFH-Urteil vom 15.12.2021, III R 48/20). Der Sachverhalt: Die Mutter bezog für ihren im April 1964 geborenen Sohn Kindergeld. Dieser ist seit seiner Geburt behindert. Seit Juni 1983 war der Sohn Versicherungsnehmer eines Rentenversicherungsvertrages mit Gewinnbeteiligung. Mitte 2019 erhielt der Sohn eine einmalige Kapitalleistung aus dieser Versicherung in Höhe von rund 78.000 Euro. Die Familienkasse hob daraufhin die Kindergeldfestsetzung ab 1.7.2019 auf. Der BFH gab der Familienkasse im Grundsatz recht.
» mehrSteuerbürger dürfen die Kosten für Handwerkerarbeiten in der selbst genutzten Wohnung direkt von der Steuerschuld abziehen, und zwar mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Voraussetzung für den Abzug ist aber, dass eine Rechnung ausgestellt wird und die Zahlung auf ein Konto des Handwerkers erfolgt. Die Finanzämter sind insoweit recht streng und verlangen zumeist auch entsprechende Nachweise. Der Bundesfinanzhof musste kürzlich entscheiden, ob eine Steuerermäßigung auch dann möglich ist, wenn ein Steuerzahler die Handwerkerarbeiten durch die eigene GmbH erbringen lässt und die Rechnung nur durch Buchung auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto beglichen wird. Nach Auffassung der obersten Finanzrichter reicht diese Verbuchung allerdings nicht aus (BFH-Beschluss vom 9.6.2022, VI R 23/20).
» mehrBanken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen so genannten Verlustverrechnungstopf. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet. Genau genommen bilden die Banken sogar zwei Verlustverrechnungstöpfe, und zwar einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einen Aktien-Verlustverrechnungstopf speziell für Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften. Die Verluste aus den Töpfen überträgt die Bank in das nächste Kalenderjahr, so dass der Verlust steuerlich weiter erhalten bleibt. Doch Sie können auch beantragen, dass die Bank Ihnen eine Bescheinigung über den verbleibenden Verlust ausstellt. Dann wird der Verlustverrechnungstopf auf Null gestellt. Mit dieser Verlustbescheinigung können Sie den Verlustbetrag dann in Ihrer Steuererklärung geltend machen und gegebenenfalls mit positiven Kapitalerträgen anderer Bankinstitute verrechnen lassen. Dazu ist aber ein wichtiger Termin zu beachten: Nur bis zum 15. Dezember 2022 kann die Verlustbescheinigung bei der Bank für das Kalenderjahr 2022 beantragt werden.
» mehrMit Wirkung zum 1. Januar 2023 sollen Photovoltaikanlagen steuerlich besser gefördert werden. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht Folgendes vor: Ertragsteuerlich, also bei der Einkommen- und Gewerbesteuer, sollen künftig nicht nur kleine Anlagen bis 10 kW von der Besteuerung ausgenommen werden. Nach dem Willen der Bundesregierung wird eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Brutto-nennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt. Umsatzsteuerlich soll ein so genannter Nullsteuersatz gelten. Das bedeutet: Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern soll in Zukunft eine Umsatzsteuer von "0" gelten, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaikanlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Betreiber von Photovoltaikanlagen werden also bei der Anschaffung der entsprechenden Anlage nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet, so dass sich Fragen rund um den Vorsteuerabzug erübrigen. Wenn dieser Nullsteuersatz angewandt wird, bleibt aber der Vorsteuerabzug des Lieferanten bzw. Handwerkers erhalten. Dies erlaubt eine neue EU-Verordnung. Natürlich bleibt abzuwarten, ob die geplanten Regelungen tatsächlich verabschiedet werden.
» mehrDer Umsatzsteuersatz für Erdgas wird befristet von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Senkung betrifft den Zeitraum vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz. Auch für die Lieferung von Fernwärme wurde der Umsatzsteuersatz entsprechend gemindert. Nicht entscheidend ist, um welche Art von Gas es sich handelt (z.B. Biogas oder Erdgas). Ebenso er-fasst sind Lieferungen von Gas, das vom leistenden Unternehmer per Tanklastwagen zum Leistungsempfänger für die Wärmeerzeugung transportiert wird. Als Lieferung von "Gas über das Erdgasnetz“ gilt auch das Legen ei-nes Gas-Hausanschlusses (§ 28 Abs. 5 und 6 UStG, eingefügt durch das "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz"; BMF-Schreiben vom 25.10.2022, III C 2 -S 7030/22/10016 :005).
» mehrWer Geschäftsfreunde in einer Gaststätte aus betrieblichem Anlass bewirtet, darf seine Kosten zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abziehen. Zum Abzug der Kosten bedarf es zunächst einer ordnungsgemäßen Rechnung der Gaststätte. Diese muss grundsätzlich maschinell erstellt und registriert sein. Bei einem Rechnungsbetrag über 250 Euro muss die Rechnung auf den Namen des Bewirtenden ausgestellt sein. Neben der Gaststättenrechnung sind Angaben zur Bewirtung zu machen. Dies geschieht üblicherweise auf der Rückseite der Rechnung, die insoweit bereits als Bewirtungsbeleg ausgestaltet ist oder es ist ein zusätzlicher Eigenbeleg (Bewirtungsbeleg) zu erstellen (BMF-Schreiben vom 30.6.2021, BStBl 2021 I S. 908).
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