Wir beraten Sie bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten. Schreiben Sie uns! Rufen Sie uns an! Folgen Sie uns auf Facebook!
Wir beraten Sie bei Ihren
steuerlichen Angelegenheiten.
Exzellenter Arbeitgeber 2023

Steuernews

Bereitgestellt durch:
StBV Pressemeldungen

Alle Angaben ohne Gewähr.
 

Selbstständige Tagesmütter und -väter, die ihre Einkünfte versteuern müssen, dürfen die mit der Betreuung verbundenen Aufwendungen als Betriebsausgaben absetzen, und zwar entweder in tatsächlicher Höhe gegen Nachweis oder in Höhe einer Betriebsausgabenpauschale. Bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden sind das 300 Euro je Kind und Monat. Bei geringerer Betreuungszeit wird die Pauschale zeitanteilig gekürzt, bei längerer Betreuungszeit aber nicht erhöht (BMF-Schreiben vom 11.11.2016, BStBl 2016 I S. 1236). Während der Corona-Pandemie sind viele Tagespflegepersonen durch behördliche Auflagen an der Betreuung der Kinder gehindert gewesen. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Betriebsausgabenpauschale in diesem Fall dennoch in voller Höhe geltend gemacht werden darf. Voraussetzung sei jedoch, dass die Betreuungsgelder weitergezahlt oder sonstige Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen geleistet werden, die als Betriebseinnahmen zu erfassen sind (FinMin Schleswig-Holstein, VI 302 - S 2246 B -019).

» mehr

Freiberufler erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht. Haben sich Freiberufler zu einer Sozietät zusammengeschlossen, ist aber eine Steuerfalle zu beachten, die unter den Namen "Abfärberegelung" und "Infektionstheorie" bekannt ist. Danach dürfen einzelne Gesellschafter keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Verstoßen sie gegen dieses Gebot, werden die Einkünfte aller Gesellschafter gewerblich "infiziert". Folge: Die Sozietät unterliegt insgesamt der Gewerbesteuerpflicht. Nun wird zumeist darauf geachtet, keine typischen gewerblichen Handlungen auszuführen, beispielsweise den Verkauf von Zahnpflegeartikeln in einer Zahnarztpraxis. Etwas weniger bekannt ist aber, dass eine gewerbliche Tätigkeit auch dann vorliegen kann, wenn einer der Gesellschafter - auf seinem Fachgebiet - nicht (mehr) leitend und eigenverantwortlich tätig ist.

» mehr

Eltern erhalten das Kindergeld für ein Kind mit Behinderung über dessen 25. Lebensjahr hinaus, wenn dieses we-gen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Doch wann liegt eine Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor? Der Bundesfinanzhof hat hierzu in einem aktuellen Urteil sehr ausführlich Stellung genommen (BFH-Urteil vom 27.10.2021, III R 19/19).

» mehr

Die Finanzverwaltung ist der Ansicht, dass Kryptowährungen Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG sein können und "Veräußerungsgewinne" daher der Einkommensteuer unterliegen. Ein Gewinn ist also auch dann zu versteuern, wenn das Geschäft im Privat- und nicht im Betriebsvermögen abgewickelt wird. Jüngst haben sowohl das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 11.6.2021, 5 K 1996/19) als auch das Finanzgericht Köln (Urteil vom 25.11.2021, 14 K 1178/20) die Auffassung der Finanzverwaltung gestützt. Bei Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoin, Ethereum und Monero handele es sich um "andere Wirtschaftsgüter". Die Qualifikation als Wirtschaftsgut verstoße nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, da über den Gegen-stand des Wirtschaftsguts keine Unklarheiten bestünden. Die Kryptowerte seien verkehrsfähig und selbstständig bewertbar. Zudem bestehe eine strukturelle Vergleichbarkeit mit Fremdwährungen. Im Übrigen liege ein strukturelles Vollzugsdefizit nicht vor. Dieses werde insbesondere nicht durch die anonyme Veräußerung begründet.

» mehr

Nach § 35c des Einkommensteuergesetzes werden bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim steuerlich gefördert. Werden die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, können 20 Prozent der Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Maximal sind 40.000 Euro je Objekt abzugsfähig, und zwar verteilt über 3 Jahre:

» mehr

Erhalten Arbeitnehmer für den Verlust ihres Arbeitsplatzes eine Abfindung, wird diese nach der so genannten Fünftel-Regelung grundsätzlich ermäßigt besteuert. Das heißt: Die Abfindung erhöht zwar üblicherweise die Steuerprogression, doch um diese zu mildern, sieht das Gesetz die Besteuerung mit einem ermäßigten Steuersatz vor (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Was aber gilt, wenn es neben der reinen Abfindung auch zu einer Lohnnachzahlung für mehrere Monate kommt, etwa weil man sich hierauf erst nach einem langwierigen arbeitsgerichtlichen Verfahren geeinigt hat? Hier gilt: Wird die Vergütung für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten nachgezahlt, erfolgt insoweit keine Begünstigung der Lohnnachzahlung, sondern nur der Abfindung. Umfasst die Nachzahlung einen Lohnzahlungszeitraum von mehr als zwölf Monaten, kommt eine Tarifermäßigung hingegen zumeist in Betracht. Der Bundesfinanzhof hat diese Grundsätze Ende 2021 bestätigt (BFH-Urteil vom 16.12.2021, VI R 10/18).

» mehr

In Deutschland gibt es zahlreiche Wohnungsbaugenossenschaften. Ziel ist es üblicherweise, den Neubau von Wohnraum zu fördern und den Mitgliedern Wohnungen zu bezahlbaren Mieten anzubieten. Die Mitglieder zeichnen Anteile an der Genossenschaft und erwerben damit üblicherweise eine Gewinnbezugsberechtigung. Doch wenn die Berechtigung eingeschränkt und an deren Stelle eine Mietminderung gewährt wird, führt diese zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 15.6.2021 (9 K 9068/20) entschieden.

» mehr

Leistungen, die der Betreiber einer Seniorenresidenz im Zusammenhang mit dem so genannten betreuten Wohnen erbringt, können von der Umsatzsteuer befreit sein. So hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 25.1.2022 (15 K 3554/18 U) entschieden.

» mehr

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall können Aufwendungen bis zu 1.250 Euro berücksichtigt werden. Bildet das Arbeitszimmer gar den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung, können die Aufwendungen der Höhe nach unbeschränkt abgezogen werden. Nun hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht zusätzlich voraussetzt, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche oder betriebliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug (BFH-Urteil vom 3.4.2019, VI R 46/17, erst jetzt veröffentlicht).

» mehr

Immer mehr Unternehmer nutzen ein Fahrrad für den Weg zum Betrieb oder überlassen ihren Mitarbeitern ein "Jobrad". Üblicherweise werden die Fahrräder auch privat genutzt bzw. den Mitarbeitern auch zur privaten Nutzung überlassen. Einkommensteuerlich müssen Unternehmer die Privatnutzung allerdings nicht versteuern. Und für die Überlassung an Arbeitnehmer gibt es ebenfalls Begünstigungen. Seit 2019 ist der private Nutzungswert aus der Überlassung eines Firmenfahrrads steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird, z.B. anstelle einer Gehaltserhöhung. Die Begünstigungen gelten auch für die Überlassung eines E-Bikes, wenn es verkehrsrechtlich nicht als "Fahrzeug" gilt.

» mehr