Herzlich willkommen bei Ihrem Steuerberater. Schreiben Sie uns! Rufen Sie uns an! Folgen Sie uns auf Facebook!
Herzlich willkommen
bei Ihrem Steuerberater.
Exzellenter Arbeitgeber 2023

Steuernews

Bereitgestellt durch:
StBV Pressemeldungen

Alle Angaben ohne Gewähr.
 

Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so verlangt der Fiskus für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrags (abgerundet auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag). Säumniszuschläge haben mehrere Funktionen: Zum einen sind sie ein Druckmittel eigener Art, das den Steuerschuldner zur rechtzeitigen Zahlung der festgesetzten Steuer bewegen soll. Zum anderen gleichen sie den Zinsnachteil der Finanzverwaltung aus oder schöpfen - je nach Sichtweise - den Zinsvorteil des Steuerschuldners ab. Durch Säumniszuschläge werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die der Finanzverwaltung dadurch entstehen, dass Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen.

» mehr

Sofern Vermieter Mietausfälle beklagen müssen, ohne diese verschuldet zu haben, können sie einen teilweisen Erlass der Grundsteuer beantragen. Bei einer Ertragsminderung von mehr als 50 Prozent beträgt der Grundsteuererlass 25 Prozent, bei einer Ertragsminderung von 100 Prozent gibt es 50 Prozent der Grundsteuer zurück. Der Antrag auf den Grundsteuererlass ist jeweils bis zum 31. März für das entsprechende Vorjahr an die zuständige Gemeindeverwaltung zu richten, in Berlin, Bremen (aber nicht Bremerhaven) und Hamburg an das Finanzamt (§ 34 Abs. 1 GrStG).

» mehr

25.03.2022

25.03.2022

25.03.2022

25.03.2022

25.03.2022

Leisten Kinder nach ihrer Vollzeitschulpflicht ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder bestimmte andere Freiwilligendienste, haben Eltern während dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld. Und nicht nur diese Zeit, sondern auch die Übergangszeit davor und danach ist grundsätzlich durch Kindergeld begünstigt - vorausgesetzt, die Übergangszeit dauert nicht länger als vier volle Monate. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs führt der krankheitsbedingte Abbruch eines Freiwilligendienstes aber zum Verlust des Kindergeldanspruchs (BFH-Urteil vom 9.9.2020, III R 15/20).

» mehr

Wer außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich aktiv ist, darf - je nach Dauer der Abwesenheit - bestimmte Verpflegungspauschbeträge steuerlich geltend machen. Bei einer mehr als achtstündigen Abwesenheit sind es 14 Euro pro Tag. Dabei kommt es auf die Abwesenheit von der Wohnung und zusätzlich von der ersten Tätigkeitsstätte an. Sofern keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, kommt es hingegen nur auf die Abwesenheit von der Wohnung an.

» mehr

20.03.2022