Abmahnungen sind im Geschäftsleben nicht gerade selten und oft Gegenstand erbitterter Streitigkeiten. Doch neben der rein zivilrechtlichen Problematik ist auch zu klären, ob und inwieweit die Zahlungen im Zusammenhang mit den Abmahnungen der Umsatzsteuer unterliegen. Diesbezüglich hat das Bundesfinanzministerium nun verfügt, dass Abmahnungen steuerlich aufzuspalten sind, und zwar einerseits in den Teil, der den echten Schadensersatz betrifft und andererseits in den Teil für den Aufwendungsersatz, also für den Ersatz der so genannten Rechtsverfolgungskosten (Anwaltshonorare, Ermittlungskosten zur Identifizierung des Rechtsverletzers usw.). Soweit der Abgemahnte reinen Schadensersatz leistet, ist der Betrag nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen; er ist von vornherein nicht umsatzsteuerbar. Der Teil, der für den Aufwendungsersatz geleistet wird, unterliegt allerdings dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Der Abmahnende muss diesen Betrag in der Rechnung ausweisen und der Abgemahnte muss ihn zahlen. Sollte keine Aufschlüsselung erfolgen, ist der Pauschalbetrag insgesamt als Aufwendungsersatz und damit als Entgelt zu behandeln. Aber Vorsicht: Erfolgt die Zusendung einer Abmahnung an einen potenziellen Rechtsverletzer unberechtigterweise und erteilt der Abmahnende hierüber eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis, liegt ein unzulässiger Steuerausweis gemäß § 14c Abs. 2 UStG vor. Der Abmahnende schuldet bis zur Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens den ausgewiesenen Steuerbetrag.
» mehrBei Aktiengesellschaften gibt es oftmals Kapitalmaßnahmen, die für Kleinanleger zumindest in steuerlicher Hinsicht zu einem Ärgernis werden können. Immerhin hat der Bundesfinanzhof aber nun zugunsten der eBay-Aktionäre entschieden, dass diese mit der Zuteilung von PayPal-Aktien keinen sofort zu besteuernden Kapitalertrag erhalten haben (BFH-Urteil vom 1.7.2021, VIII R 15/20).
» mehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz ist bereits seit einigen Jahren in Kraft. Ein Kernelement der Neuregelung war die Möglichkeit, auf tarifvertraglicher Grundlage reine Beitragszusagen zu vereinbaren - das so genannte Sozialpartnermodell. Gewerkschaften und Arbeitgeber sollten die Möglichkeit haben, Betriebsrenten erstmals ohne die Haftung von Arbeitgebern vereinbaren zu können. Eine weitere Änderung betraf die Weiterleitung von ersparten Sozialversicherungsbeiträgen durch die Arbeitgeber im Falle der Gehaltumwandlung. Sie müssen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Das betrifft nicht nur das neue Sozialpartnermodell, sondern auch die erwähnten klassischen Wege der betrieblichen Altersversorgung. Für Neuverträge ist die 15-Prozent-Regelung bereits seit 2019 bindend, für alte Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden, jedoch erst ab dem 1. Januar 2022. Die Übergangsfrist läuft also bald ab und sollte von Arbeitgebern beachtet werden.
» mehrFür ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich, etwa im Gemeinde- oder Stadtrat, erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der so genannte Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt. Die Freibeträge werden mit Rückwirkung zum 1. Januar 2021 angehoben. Hiernach ergeben sich folgende steuerfreien Beträge:
» mehrGewinne aus dem An- und Verkauf von Immobilien innerhalb von zehn Jahren unterliegen der Einkommensteuer, es sei denn, es handelt sich um den Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims. Aufgrund der Wertsteigerungen, die in den letzten Jahren zu verzeichnen waren, kann die Spekulationssteuer entsprechend hoch ausfallen. Das gilt umso mehr, wenn der Veräußerer mit seinen Einkünften in der Nähe des Spitzensteuersatzes liegt. In einem solchen Fall könnte der Gedanke naheliegen, eine vermietete Immobilie vor dem Verkauf unentgeltlich auf Tochter oder Sohn zu übertragen, die einem wesentlich niedrigeren Steuersatz unterliegen und den Verkauf durch Tochter oder Sohn vornehmen zu lassen. So ließen sich im Familienverbund Steuern sparen.
» mehrKapitalmaßnahmen von Aktiengesellschaften führen vielfach zu steuerlichen Problemen bei den Anlegern. Dies gilt umso mehr, wenn die Gesellschaften ihren Sitz im Ausland haben, wie zum Beispiel bei dem so genannten Spin-off der Hewlett-Packard Company (HPC). Immerhin haben mehrere Anleger nun einen Sieg vor dem Bundesfinanzhof errungen; ihnen bleibt die sofortige Versteuerung eines vermeintlichen Kapitalertrags im Zuge des Spin-offs erspart (BFH-Urteile vom 1.7.2021, VIII R 9/19, VIII R 28/19, VIII R 6/20, VIII R 19/20, VIII R 27/20).
» mehrBei einer Auswärtstätigkeit dürfen Arbeitnehmer Verpflegungspauschbeträge als Werbungskosten geltend machen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Für Dienstreisen ins Ausland gibt es besondere - länderspezifische - Verpflegungssätze. Zudem dürfen - anders als bei Dienstreisen im Inland - Übernachtungspauschbeträge durch den Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Auch diese gelten länderspezifisch. Üblicherweise werden die Pauschbeträge von Jahr zu Jahr von der Finanzverwaltung auf ihre Angemessenheit hin überprüft und entsprechend angepasst. Zuletzt ist dies zum 1. Januar 2021 geschehen. Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder zum 1. Januar 2022 allerdings nicht neu festgesetzt. Die seit dem 1. Januar 2021 geltenden Beträge behalten ihre Gültigkeit somit auch für das Kalenderjahr 2022 (Mitteilung des BMF vom 27.9.2021).
» mehrBanken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen so genannten Verlustverrechnungstopf. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet. Genau genommen bilden die Banken sogar zwei Verlustverrechnungstöpfe, und zwar einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einen Aktien-Verlustverrechnungstopf speziell für Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften. Die Verluste aus den Töpfen überträgt die Bank in das nächste Kalenderjahr, so dass der Verlust steuerlich weiter erhalten bleibt.
» mehrBeteiligungen an gewerblichen Fondsgesellschaften, zum Beispiel Schiffsfonds oder Filmfonds, gehen oftmals mit hohen Risiken einher. Daher kommt dem Verkaufsprospekt des Emittenten eine hohe Bedeutung zu. Bei fehlerhaften Angaben in dem Prospekt hat der Anleger einen Schadensersatzanspruch, dessen Durchsetzbarkeit aber wiederum mit einigen Hürden verbunden sein kann. Ist jedoch ein Schadensersatz errungen worden, so stellt sich die Frage, wie dieser steuerlich zu behandeln ist.
» mehrIm Bereich der Körperschaft- und Gewerbesteuer sind häufig so genannte Organschaften erwünscht. Dabei wird eine Tochtergesellschaft, die Organgesellschaft, in das Mutterunterunternehmen, den Organträger, in steuerlicher Hinsicht eingegliedert. Der Vorteil einer solchen Organschaft liegt darin, dass im Ergebnis mehrere Gesellschaften als einziges Steuersubjekt behandelt werden und Verluste im Organkreis ausgeglichen werden können. Während Organschaften im Bereich der Umsatzsteuer bereits durch die tatsächlichen Verhältnisse, das heißt durch die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung entstehen können, bedarf es für ertragsteuerliche Zwecke neben einer finanziellen Eingliederung auch eines Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsvertrages. Der Gewinnabführungsvertrag muss auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden.
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