Die Haltung von Hunden ist grundsätzlich dem privaten Lebensbereich zuzurechnen, sodass die Kosten für Anschaffung und Unterhalt steuerlich nicht abziehbar sind. Wenn allerdings für die Tierhaltung so gut wie ausschließlich berufliche Gründe vorliegen ausscheiden, können die Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar sein, so beispielsweise der Diensthund eines Polizei- oder Zollbeamten. In den letzten Jahren haben sich die Fälle gemehrt, in denen Therapiehunde eingesetzt werden, beispielsweise in Schulen. Anfang des Jahres hat der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen entschieden, dass die Aufwendungen für einen privaten Hund, der als Schulhund bzw. Therapiehund an der Schule eingesetzt wird, teilweise als Werbungskosten absetzbar sind (BFH-Urteile vom 14.1.2021, VI R 15/19 und VI R 52/18).
» mehrDer Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass die derzeitige Besteuerung von Renten im Grundsatz verfassungskonform ist. Eine doppelte Besteuerung zeichne sich erst für spätere Rentnerjahrgänge ab. Zwar könne es im Einzelfall auch heute schon zu einer doppelten Besteuerung von Renten kommen, doch die vom BFH festgelegten Berechnungsparameter sind so streng, dass nur wenige Fälle betroffen sind. So blieben auch die entsprechenden Klagen vor dem BFH erfolgslos (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/21). Doch die Sache ist damit noch nicht beendet, denn die unterlegenen Kläger haben Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21).
» mehrEin Arbeitnehmer darf Fahrten zu seiner ersten Tätigkeitsstätte nur mit der Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungs-km steuerlich geltend machen; ab dem Jahre 2021 gelten 35 Cent ab dem 21. Km. Dienstreisen hingegen sind mit 30 Cent pro gefahrenem Km oder mit den tatsächlichen Kosten abziehbar. Besonderheiten gelten für den Fall, dass ein Arbeitnehmer in einem "weiträumigen Tätigkeitsgebiet" arbeitet und nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt. Dann sind die Fahrten von der Wohnung zum nächstgelegenen Zugang des Tätigkeitsgebiets zwar ebenfalls nur mit der Pendlerpauschale abziehbar, die Fahrten innerhalb des Tätigkeitsgebiets hingegen dürfen mit den Dienstreisesätzen geltend gemacht werden.
» mehrSteuernachforderungen und Steuererstattungen werden derzeit noch mit 0,5 Prozent pro Monat, also mit 6 Prozent pro Jahr verzinst, wenn der Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem jeweiligen Steuerjahr ergeht. Da die Marktzinsen schon viele Jahre nahe Null und sogar im Negativbereich liegen, ist ein solcher Zinssatz heute nicht mehr zu rechtfertigen. So sieht es nun auch das Bundesverfassungsgericht: Ein Zinssatz von 6 Prozent ist verfassungswidrig, soweit er der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 zugrunde gelegt wird. Allerdings muss der Zinssatz durch den Gesetzgeber erst ab dem 1. Januar 2019 korrigiert werden. Das heißt, das bisherige Recht ist für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar (BVerfG-Beschluss vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17).
» mehrDas Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Verlust aus dem Tausch von Genussrechten gegen Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist (Urteil vom 9.6.2021, 13 K 207/18 E,F). Zwar wird aus dem Urteil nicht genau ersichtlich, um welches Unternehmen und um welche Anleger es konkret geht, doch es spricht Vieles dafür, dass ein Anleger der Prokon Regenerative Energien GmbH geklagt hat. Die Prokon hat im Jahre 2014 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
» mehrDie Vererbung des selbstgenutzten Familienheims an die Kinder ist unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größe erbschaftsteuerfrei möglich. Sofern das Kind, dem die Immobilie übertragen wird, selbst noch nicht oder nicht mehr in dem Familienheim wohnt, ist die Befreiung davon abhängig, dass der Einzug innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt. Ein späterer Einzug führt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb des Familienheims. Der Erbe muss dann aber glaubhaft darlegen, dass er diese Verzögerung nicht zu vertreten hat, beispielsweise im Fall einer dringend notwendigen Renovierung (BFH-Urteil vom 28.5.2019, II R 37/16). Gleiches gilt für den Fall einer erforderlichen Erbauseinandersetzung, denn die Befreiung kann nur der Eigentümer beanspruchen, der die Wohnung selbst nutzt, nicht aber ein (Mit-)Eigentümer, der dort nicht wohnt. Daher muss auch eine Erbauseinandersetzung alsbald nach der Erbschaft erfolgen. Nun hat das Finanzgericht Düsseldorf aber entschieden, dass im Einzelfall auch ein Zeitraum von drei Jahren bis zur Erbauseinandersetzung unschädlich sein kann (Urteil vom 21.4.2021, 4 K 1154/20 Erb).
» mehrZuwendungen des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer und dessen Begleitperson anlässlich einer Betriebsveranstaltung bleiben bis zu 110 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) pro Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Freibetrag von 110 Euro gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr. Das Finanzgericht Köln hatte entschieden, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers nicht einfach durch die tatsächlich anwesenden Teilnehmer dividiert werden dürfen, sondern durch alle angemeldeten Personen geteilt werden müssen. Die vergeblichen Kosten für die Arbeitnehmer, die nach ursprünglicher Anmeldung zur Betriebsfeier kurzfristig wieder absagen, dürften sich auf die Höhe des steuerpflichtigen Arbeitslohns der teilnehmenden Arbeitnehmer nicht auswirken (FG Köln, Urteil vom 27.6.2018, 3 K 870/17). Doch der Bundesfinanzhof ist anderer Auffassung und bestätigt insoweit die Auffassung der Finanzverwaltung: Die Gesamtkosten des Arbeitgebers sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden und nicht auf alle angemeldeten Teilnehmer aufzuteilen (BFH-Urteil vom 29.4.2021, VI R 31/18).
» mehrMit dem so genannten Kassengesetz ist zum 1. Januar 2020 ist die Pflicht zur Ausgabe von Belegen eingeführt worden. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen. Nach wie vor gibt es zahlreiche Fragen zur Belegausgabepflicht, aber auch rund um den Einsatz von Registrierkassen und anderen elektronischen Aufzeichnungssystemen sowie um die "Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)". Nun hat das Bundesfinanzministerium zu vielen Fragen Stellung bezogen. Den Fragen-Antworten-Katalog finden Sie auf den Internetseiten des BMF unter "Service" (
» mehrAufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass sind zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abzugsfähig. Allerdings sind für die Anerkennung der Kosten bestimme Formvorschriften zu beachten. Kürzlich hat das Bundesfinanzministerium seinen Erlass zum Abzug von Bewirtungskosten überarbeitet (BMF-Schreiben vom 30.6.2021, IV C 6-S2145/19/10003:003). Auch wenn sich nur wenig Neues findet, sollen die wichtigsten Regeln zur Geltendmachung der Aufwendungen kurz dargestellt werden:
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