Fachkundige Antworten auf Ihre steuerlichen Fragen. Schreiben Sie uns! Rufen Sie uns an! Folgen Sie uns auf Facebook!
Fachkundige Antworten
auf Ihre steuerlichen Fragen.
Exzellenter Arbeitgeber 2023

Steuernews

Bereitgestellt durch:
StBV Pressemeldungen

Alle Angaben ohne Gewähr.
 

06.08.2021

06.08.2021

05.08.2021

05.08.2021

05.08.2021

05.08.2021

05.08.2021

Üblicherweise erstatten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Kosten für Bahn- oder Flugtickets entsprechend der vorgelegten Belege, wenn eine Dienstreise unternommen wird. Dadurch entstehen den Arbeitnehmern tatsächlich keine Aufwendungen. Steuerlich kann jedoch der Gedanke nahe liegen, dass Arbeitnehmer unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben die Pauschalen geltend machen können, die ihnen als Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz zustehen. Das wären grundsätzlich 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro. Zumindest war ein Steuerzahler der Auffassung, dass das Einkommensteuergesetz in diesem Sinne interpretiert werden könne. Doch der Bundesfinanzhof hat diese Auffassung nicht geteilt. Er hat entschieden, dass bei auswärtiger Tätigkeit nur die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden können, wenn die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt wurden. Pauschale Kilometersätze kommen nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 11.2.2021, VI R 50/18).

» mehr

04.08.2021

04.08.2021