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Steuernews

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25.03.2022

25.03.2022

25.03.2022

25.03.2022

Leisten Kinder nach ihrer Vollzeitschulpflicht ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder bestimmte andere Freiwilligendienste, haben Eltern während dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld. Und nicht nur diese Zeit, sondern auch die Übergangszeit davor und danach ist grundsätzlich durch Kindergeld begünstigt - vorausgesetzt, die Übergangszeit dauert nicht länger als vier volle Monate. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs führt der krankheitsbedingte Abbruch eines Freiwilligendienstes aber zum Verlust des Kindergeldanspruchs (BFH-Urteil vom 9.9.2020, III R 15/20).

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Wer außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich aktiv ist, darf - je nach Dauer der Abwesenheit - bestimmte Verpflegungspauschbeträge steuerlich geltend machen. Bei einer mehr als achtstündigen Abwesenheit sind es 14 Euro pro Tag. Dabei kommt es auf die Abwesenheit von der Wohnung und zusätzlich von der ersten Tätigkeitsstätte an. Sofern keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, kommt es hingegen nur auf die Abwesenheit von der Wohnung an.

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20.03.2022

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten dürfen bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden, sofern der Empfänger hierzu seine Zustimmung erteilt. Im Gegenzug muss der Empfänger den gleichen Betrag bei den sonstigen Einkünften versteuern ("Realsplitting"). Als Unterhaltsleistungen gelten auch Sachleistungen, insbesondere der Wert der dem Ex-Partner überlassenen Wohnung. Wird die Wohnung aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung überlassen und vermindert sich dadurch die Barunterhaltsverpflichtung, kann der Überlassende den Mietwert als Sonderausgabe absetzen (BFH-Urteil vom 12.4.2000, XI R 127/96). Aber: Haben die Ex-Gatten explizit einen Barunterhalt vereinbart, auf den die unentgeltliche Wohnungsgestellung angerechnet wird, so kommt ein Sonderausgabenabzug im Wege des Realsplitting nur in Höhe dieser Anrechnung - nicht aber in Höhe des Mietwerts der Wohnung - in Betracht (Niedersächsisches FG vom 11.6.2020, 1 K 99/19). Der Sachverhalt: In der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung wurde ein Barunterhalt in Höhe von 600 Euro pro Monat vereinbart. Zudem wurde folgende Regelung getroffen: Solange der ehemalige Partner noch in der früheren Familienwohnung lebt, wird ein Anteil von 400 Euro als dessen Wohnvorteil bewertet und mithin nur ein Betrag in Höhe von 200 Euro vom Unterhaltsverpflichteten ausgezahlt. Tatsächlich betrug der Mietwert aber rund 800 Euro. Demnach machte der Überlassende anstatt von 7.200 Euro einen weit höheren Betrag als Sonderausgaben geltend.

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Vor den Finanzgerichten geht es immer wieder um die Frage, ob Discjockeys Künstler sind und die entsprechenden Veranstaltungen als Konzerte gelten. Wichtig ist dies zum einen für die Frage, ob DJs mit ihren Gewinnen der Gewerbesteuer unterliegen und zum anderen, ob die Eintrittsgelder für die Veranstaltungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Nun hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass ein DJ durchaus als Künstler anzusehen sein kann, damit Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt und folglich keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss (Urteil vom 12.8.2021, 11 K 2430/18 G, rechtskräftig).

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Zu Beginn des Jahres 2018 ist die Besteuerung von Investmentfonds neu geregelt worden. Unter anderem gibt es nun die so genannte Vorabpauschale für thesaurierende und teilweise thesaurierende Fonds, also Fonds, die ihre Gewinne nicht oder nicht vollständig ausschütten. Diese Vorpauschale führt zu einer gewissen Mindestbesteuerung, das heißt, durch die Vorabpauschale sollen Werterhöhungen des Fonds vorab versteuert und die Verlagerung von Steuerzahlungen in kommende Jahre vermieden werden.

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