
Die Zinsflaute hält nunmehr bereits seit Jahren an und ein Ende ist nicht in Sicht. Zahlreiche Anleger müssen an ihre Bank sogar Negativzinsen für ihre Einlagen zahlen. Doch auch wenn gemeinhin von Negativ- oder Strafzinsen die Rede ist: Die Finanzverwaltung sieht hierin vielmehr eine Art Verwahr- oder Einlagegebühr - und diese sei bereits vom Sparer-Pauschbetrag erfasst, mit ihm also abgegolten (BMF-Schreiben vom 27.5.2015, BStBl 2015 I S. 473). Nun hat das BMF seine Haltung noch einmal bekräftigt, allerdings immerhin eine Ausnahme zugelassen: Bei Anlageprodukten mit gestaffelten Zinskomponenten ("Staffelzinsen“) sei die Gesamtverzinsung im Zeitpunkt des Zuflusses zu betrachten. Sei die Gesamtverzinsung positiv, so handele es sich insgesamt um Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG - eine Verrechnung ist also zulässig. Eine negative Gesamtverzinsung sei hingegen stets insgesamt als Verwahr- oder Einlagegebühr zu behandeln (BMF-Schreiben vom 19.2.2021, IV C 1-S 2252/19/10003 :007, Rz. 129a).
» mehrArbeitnehmer müssen auch "geldwerte Vorteile" versteuern, die ihnen ihr Arbeitgeber gewährt. Zwar gibt es bestimmte Freibeträge und Freigrenzen, doch diese betreffen nur die Höhe der Versteuerung. An der grundsätzlichen Steuerpflicht des geldwerten Vorteils ändert sich dadurch nichts. Aber wie hoch ist eigentlich der Vorteil, der dem Arbeitnehmer effektiv zugutekommt, wenn er Waren und Dienstleistungen verbilligt erwerben kann oder gar kostenlos erhält? Die Antwort auf diese Frage ist leider nicht ganz einfach, denn in Zeiten des Internets findet man oft Anbieter, die Waren so preiswert anbieten, dass der Endpreis letztlich kaum noch höher ist als der Preis, den man beim unmittelbaren Bezug der Ware vom eigenen Arbeitgeber bezahlen muss. Anders ausgedrückt: Der geldwerte Vorteil ist vielfach wesentlich geringer als gemeinhin angenommen. Und so haben sich in den letzten Jahren folgende Grundsätze für die Ermittlung des geldwerten Vorteils entwickelt:
» mehrIst ein behindertes volljähriges Kind vollstationär in einem Heim untergebracht, übernimmt das Sozialamt im Allgemeinen die Heimkosten. In diesem Fall kommt es häufig vor, dass das Sozialamt bei der Familienkasse beantragt, das Kindergeld an das Sozialamt zu zahlen. Man spricht von einer Abzweigung des Kindergeldes.
» mehrWer ein Grundstück veräußert, das vielleicht schon dem Großvater gehörte und das sich auch nicht ganz offensichtlich im Betriebsvermögen befindet, ist sich zumeist sicher, dass der Verkauf keine Einkommensteuern auslöst. Doch es gibt zwei Steuerfallen: Die eine betrifft die Sachverhalte, in denen die Immobilie vor dem Verkauf parzelliert oder baureif gemacht wird und zudem besondere Verkaufsaktivitäten entwickelt werden - hier kann mitunter ein "gewerblicher Grundstückshandel" drohen. Die andere betrifft die Fälle, in denen man überhaupt nicht mehr damit rechnet, dass das Grundstück noch immer in einem Betriebsvermögen "ruht" - und zwar im wahrsten Sinne des Wortes.
» mehrEine "kurzfristige Beschäftigung" liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein begrenzt ist, und zwar auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt wird, falls das Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt. Bundestag und Bundesrat haben soeben eine Ausnahmeregelung für kurzfristig Beschäftige bzw. für Saisonarbeitskräfte beschlossen: Die zulässige Dauer kurzfristiger sozialversicherungsfreier Beschäftigung wird ausnahmsweise auf eine Höchstdauer von vier Monaten oder 102 Arbeitstagen erhöht. Die Ausnahmeregel gilt für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober 2021. Sie tritt anschließend automatisch wieder außer Kraft.
» mehrHäuser und Wohnungen werden häufig - vor allem unter Angehörigen - gegen langfristige monatliche Rentenzahlungen übertragen, wobei der Wert der Immobilie entweder auf die gewünschte Laufzeit verteilt wird oder durch die gewünschte "Rate" dividiert und die Laufzeit entsprechend vereinbart wird. Man spricht hier von einer so genannten Veräußerungszeitrente. Beispiel: Die Mutter überträgt ihr zum Privatvermögen gehörendes Haus mit einem Verkehrswert von 240.000 Euro an ihre Tochter gegen eine monatliche Rentenzahlung von 1.000 Euro für die Dauer von 20 Jahren. Die aufaddierten Rentenzahlungen ergeben exakt den Wert der Immobilie. Auch wenn tatsächlich keine Zinsen vereinbart oder sogar ausdrücklich ausgeschlossen werden, so zerlegen die Finanzämter die geleisteten Zahlungen dennoch in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil. Und den Zinsanteil wollen sie dann als Kapitaleinkünfte versteuert haben. Langfristige Rentenzahlungen zur Tilgung einer Schuld würden eine "Kreditgewährung" darstellen. Für die Bestimmung des Zinsanteils wird immer noch ein Zinssatz von sage und schreibe 5,5 Prozent zugrunde gelegt. Im obigen Fall müsste die Mutter also Zinsen versteuern, die sie zumindest aus ihrer Sicht gar nicht erhalten hat.
» mehrDie Umsatzsteuer wird grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten erhoben - die Soll-Besteuerung. In bestimmten Fällen kann das Finanzamt die Berechnung der Steuer aber auch nach vereinnahmten Entgelten gestatten - die Ist-Besteuerung. Dann wird die Umsatzsteuer grundsätzlich erst beim Zahlungseingang fällig. Unter anderem kann das Finanzamt die Ist-Besteuerung erlauben, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 Euro betragen hat. Früher galt eine Grenze von 500.00 Euro (§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG).
» mehrNach Ansicht des Finanzgerichts Köln führte die Zuteilung von PayPal-Aktien an Ebay-Aktionäre im Jahre 2015 nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag (Urteil vom 11.3.2020, 9 K 596/18). Der Sachverhalt: Durch die Unternehmens-Ausgliederung des Ebay-Bezahlsystems PayPal in 2015 erhielten die Aktionäre für jede Ebay-Aktie eine PayPal-Aktie. So wurden auch dem Depot des Klägers in 2015 Paypal-Aktien zu einem Kurs von 36 Euro je Aktie gutgeschrieben. Das Finanzamt behandelte die Gutschrift als steuerpflichtige Sachausschüttung. Die Kölner Finanzrichter gaben der hiergegen gerichteten Klage statt.
» mehrFür ein volljähriges Kind wird Kindergeld auch dann gezahlt, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Kind ernsthaft um eine Ausbildungsstelle oder um die Fortsetzung der Ausbildung bemüht und nicht älter als 25 Jahre ist. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch dann, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer Erkrankung unterbrechen muss, weil es aus objektiven Gründen zeitweise nicht in der Lage ist, die Ausbildung fortzusetzen. Nun hat der Bundesfinanzhof aber entschieden, dass kein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer Krankheit nicht beginnen kann und das Ende der Erkrankung nicht absehbar ist (BFH-Urteil vom 12.11.2020, III R 49/18).
» mehrDer Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie unterliegt der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre beträgt ("Spekulationsfrist", § 23 EStG). Eine Ausnahme gilt für das selbstgenutzte Einfamilienheim; hier bleibt ein Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
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