Die so genannte Schutzmaskenpauschale, die Apotheken während der Corona-Pandemie erhielten, unterlag der Umsatzsteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 6.2.2025 (V R 24/23) entschieden. Zum Hintergrund: Menschen aus bestimmten Risikogruppen hatten während der Hochphase der Corona-Pandemie Zugang zu kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Masken. In der so genannten Phase 1 durften sie drei kostenlose FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen. Gemäß § 5 Abs. 1 SchutzmV erhielt die jeweilige Apotheke für die Abgabe von Schutzmasken nach § 4 Abs. 1 SchutzmV eine Pauschale, die anfänglich 6 Euro für jede Schutzmaske betrug. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass die Apotheker insoweit steuerbare Leistungen erbracht haben, wobei das Entgelt durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als Dritten gezahlt wurde. Der BFH hat der Finanzverwaltung nun im Ergebnis Recht gegeben.
» mehrAufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge stellen keine außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG dar und sind folglich nicht abziehbar (Finanzgericht Münster, Urteil vom 23.6.2025, 10 K 1483/24 E). Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag abgeschlossen. Er machte die hierfür angefallenen Aufwendungen von 6.500 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend. Doch das Finanzamt und auch das Finanzgericht haben einen Abzug nicht zugelassen.
» mehrEs gilt die Regel, dass der Gewinn aus dem Verkauf von Immobilen zu - steuerpflichtigen - gewerblichen Einkünften führt, wenn mehr als drei Objekte innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren an- und wieder verkauft werden. Man spricht insoweit von einem gewerblichen Grundstückshandel. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Im Einzelfall kommt es weder auf die "Drei-Objekt-Grenze" noch auf den "Fünf-Jahres-Zeitraum" an. So hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass umfangreiche Bau- und Erweiterungsmaßnahmen, die der Immobilienbesitzer selbst an einer langjährig privat vermieteten Immobilie vornimmt, dazu führen können, dass das Grundstück einem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen ist und seine Veräußerung steuerpflichtig ist (BFH-Urteil vom 15.1.2020, X R 18, 19/18). Auch kann ein Verkauf außerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums schädlich sein und zu einem gewerblichen Grundstückshandel führen. Dies gilt insbesondere bei Verkäufen durch einen branchenkundigen Steuerpflichtigen (zum Beispiel einem Grundstücksmakler). So nimmt der BFH einen gewerblichen Grundstückshandel an, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach der Errichtung weniger als vier, danach aber in relativ kurzer Zeit planmäßig weitere Objekte veräußert werden (vgl. BFH-Urteil vom 5.9.1990, X R 107-108/89).
» mehrWird ein Kfz ohne Möglichkeit des Vorsteuerabzugs (gebraucht) erworben und ins so genannte Unternehmensvermögen eingelegt, unterliegt die spätere Entnahme aus dem Unternehmensvermögen grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Und wird das Fahrzeug anschließend, das heißt nach der Entnahme, wieder veräußert, ist auch dieser Vorgang nicht umsatzsteuerbar. Doch Vorsicht: Damit tatsächlich keine Umsatzsteuer entstehen soll, bedarf es objektiver Anhaltspunkte für die Entnahme und einer gewissen Zeitspanne bis zum späteren Verkauf (Niedersächsisches FG, Urteil vom 3.4.2025, 5 K 15/24).
» mehrFür ein Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr, das sich in einer Berufsausbildung befindet, besteht Anspruch auf Kindergeld. Wichtig ist aber, dass das Kind die Ausbildung ernsthaft betreibt. Das Finanzgericht Münster hat diesbezüglich zugunsten der Eltern entschieden, dass auch ein Studium an einer privaten Fernuniversität als ernsthaft betrieben gelten kann (FG Münster, Urteil vom 5.2.2025, 7 K 1522/24 Kg, AO).
» mehrDie Verdienstobergrenze für eine geringfügige Beschäftigung ("Minijob-Grenze" bzw. "Geringfügigkeitsgrenze") liegt im Jahre 2025 noch bei 556 Euro im Monat. Diese Grenze ist aber dynamisch ausgestaltet. Das heißt, sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird. Da der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro/Stunde angehoben wird, wird folglich die Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro auf 603 Euro steigen (13,90 x 130 : 3 = 602,33, aufgerundet 603 Euro). Zum 1.1.2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn weiter auf 14,60 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze steigt damit zum 1.1.2027 auf 633 Euro.
» mehrIm Jahre 2020 hatten viele Unternehmer die Corona-Soforthilfe beantragt. Seinerzeit stand sie allerdings unter dem Vorbehalt einer späteren Überprüfung. Tatsächlich mussten zahlreiche Unternehmer die Soforthilfe später wieder ganz oder teilweise zurückzahlen. Bei Einnahmen-Überschussrechnern ergibt sich steuerlich in diesen Fällen die Frage, ob die Corona-Soforthilfe zunächst im Zeitpunkt der Zahlung, also im Jahr 2020, als Betriebseinnahme zu versteuern und im Jahr der Rückzahlung als Betriebsausgabe abzuziehen ist. Oder ob die Einnahme im Jahre 2020 aufgrund der späteren Rückzahlung (bzw. aufgrund des von Anfang an bestehenden Rückzahlungsvorbehalts) in 2020 außen vor zu bleiben hat. Die Antwort muss nun der Bundesfinanzhof in dem Verfahren mit dem Az. VIII R 4/25 geben. Vorausgegangen ist das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.2.2024 (12 K 20/24). Dieses hat entschieden, dass die Corona-Soforthilfen im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen. Die Rückzahlung führt erst später zu Betriebsausgaben und wirkt nicht auf das Jahr der Bewilligung zurück.
» mehrSteuernachzahlungen und -erstattungen werden nach Ablauf einer Karenzzeit verzinst (§ 233a AO). Der Zinssatz betrug früher 0,5 Prozent pro Monat, seit 2019 beträgt er 0,15 Prozent pro Monat. Die Zinsen werden unabhängig von einem Verschulden, etwa aufgrund der zögerlichen Bearbeitung der Steuererklärung durch das Finanzamt, festgesetzt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch ein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen nicht in Betracht kommt, wenn einem Steuerpflichtigen aufgrund einer zunächst unklaren Erbrechtssituation bestimmte Einkünfte erst nach vielen Jahren zugerechnet werden und die entsprechenden Steuerbescheide - samt Festsetzung hoher Nachzahlungszinsen - ebenfalls erst nach vielen Jahren erteilt bzw. geändert werden (BFH-Urteil vom 9.4.2025, X R 12/21).
» mehrWer eine Ferienwohnung zur Einkünfteerzielung besitzt, kann die Fahrten dorthin, etwa zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Wenn in einem Jahr aber besonders viele Fahrten erfolgen, kann sich die Frage stellen, ob die Fahrten dorthin nach Reisekostengrundsätzen mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer oder nur mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer (38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer) abgezogen werden dürfen. Letzteres wäre der Fall, wenn die Ferienwohnung als "erste Tätigkeitsstätte" gewertet würde. Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden, dass eine Ferienwohnung tatsächlich eine erste Tätigkeitsstätte darstellen kann und Fahrten dorthin dann nur mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind. Im Urteilsfall hat es die Kosten sogar noch um einen nicht abziehbaren Privatanteil gemindert (FG Münster, Urteil vom 15.5.2025, 12 K 1916/21 F).
» mehrJahr für Jahr gibt das Bundesfinanzministerium die Richtsatzsammlung heraus, die für viele Branchen beispielsweise die gängigen Rohgewinnaufschläge auf den Waren- und Materialeinsatz auflistet. Die Richtsätze sollen der Finanzverwaltung Anhaltspunkte geben, um Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben. Tatsächlich dient die Richtsatzsammlung oftmals als Schätzungsgrundlage im Anschluss an Betriebsprüfungen, wenn der Prüfer Mängel in der Kassenführung oder Buchführung feststellt. Zumindest kommt es im Rahmen von Außenprüfungen zu Diskussionen, wenn zum Beispiel die Rohgewinnaufschläge des geprüften Betriebs weit unterhalb der Richtsätze laut Richtsatzsammlung liegen. Schon seit einiger Zeit steht die Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung in der Kritik, denn wie das zugrunde liegende Zahlenmaterial zusammengetragen wurde und ob es wirklich repräsentativ ist, ist für Außenstehende kaum nachvollziehbar.
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